Das Steuer-ABC für Berufseinsteiger, Studenten und Auszubildende: Wie macht man eine Steuererklärung?
Am 28 Juni 2021 veröffentlicht von der Blog-Redaktion der OLB
Oftmals wartet mit dem Studium, der Ausbildung oder dem ersten richtigen Job auch die erste Steuererklärung auf Schul- und Studienabgänger. Doch was hat es damit genau auf sich und wie macht man eigentlich eine Steuererklärung? Lohnt sich das als Student oder Azubi überhaupt? All diesen Fragen geht unser Steuer-ABC auf den Grund. Von der Steueridentifikationsnummer über sogenannte Werbungskosten und Sonderausgaben bis hin zur Lohnsteuerbescheinigung sowie den Steuerklassen werden Begriffe erklärt und Tipps und Tricks gegeben.
Wie macht man eine Steuererklärung? Tipps und Tricks für Anfänger
Grundfreibetrag
Die gute Nachricht gleich zu Anfang: Nicht jedes Einkommen ist steuerpflichtig. Bis zu welchem Betrag Einkünfte steuerfrei sind, legt der Grundfreibetrag, auch Einkommenssteuerfreibetrag genannt, fest. Demnach wird die Einkommensteuer erst ab einer gewissen Summe fällig. Fallen die jährlichen Einnahmen als Alleinstehender unter 9.744 Euro im Jahr 2021, müssen keine Abgaben geleistet werden. Der Steuerfreibetrag soll vor allem Geringverdienern das Leben finanziell erleichtern. Viele Studenten, Praktikanten oder Auszubildende gehören dieser Gruppe an und müssen so nichts von ihrem Gehalt abführen.
Lohnsteuerbescheinigung
Die Lohnsteuerbescheinigung lässt sich mit einer Art Jahresabrechnung vergleichen. Als steuerpflichtiger Arbeitnehmer erhalten Sie die Lohnsteuerbescheinigung ab Dezember und spätestens bis Februar des Folgejahres von Ihrem Arbeitgeber. Sollte der Bescheid zu diesem Zeitpunkt noch nicht bei Ihnen eingetroffen sein, erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrem Arbeitgeber.
Auf der Lohnsteuerbescheinigung finden Sie Informationen zu Ihrem Einkommen und Ihren Steuermerkmalen wie der Steuerklasse, der Steueridentifikationsnummer sowie den gezahlten Beiträgen zur Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Durch die übersichtliche Auflistung erleichtert die Lohnsteuerbescheinigung die Erstellung der Steuererklärung.
Aber Achtung: Ihre Steuererklärung sollte nicht nur auf den Angaben der Lohnsteuerbescheinigung beruhen. Es besteht die Gefahr, dass weitere Ausgaben wie Werbungskosten und Sonderausgaben unberücksichtigt bleiben und die Steuererklärung somit vorschnell abgeschickt wird.
Lohnsteuerklasse
Das deutsche Steuersystem ist in sechs Lohnsteuerklassen eingeteilt. Die Einteilung richtet sich in erster Linie nach dem Familienstand und erfolgt grundsätzlich automatisch. Zu der ersten und für Berufseinsteiger sowie Studierende relevantesten Steuerklasse zählen Alleinstehende, getrennt Lebende, Geschiedene und Verwitwete. Die zweite Steuerklasse ist ausschließlich für Alleinerziehende ab dem ersten Kind vorbehalten. Die Lohnsteuerklassen drei bis fünf stehen Ehepartnern zur Verfügung und sind teilweise nur in Kombination möglich. Wer mehreren sozialversicherungspflichtigen Jobs nachgeht, wird ab dem zweiten Arbeitsverhältnis automatisch Steuerklasse sechs zugeordnet. Die jeweiligen Steuerklassen haben unterschiedliche Auswirkungen auf den Steuersatz und die zu leistenden Abgaben. Grundsätzlich gilt allerdings: Je höher die Einkünfte, desto höher der prozentuale Beitrag zur Steuer. Dieses Prinzip wird auch der progressive Steuersatz genannt.
Steuererklärung als Azubi
Lohnt sich eine Steuererklärung als Azubi? Ja! Denn auch wenn es sich nur um geringe Beträge handelt, erhalten Sie doch wertvolles Geld vom Finanzamt zurück. Das kann gerade als Geringverdiener einen großen Unterschied machen.
Grundsätzlich besteht als Auszubildender keine Pflicht zur Steuererklärung. Auszubildende zählen meist zu den Geringverdienern und überschreiten den Grundfreibetrag somit in der Regel nicht. Doch als Azubi kann man Ausgaben seiner Ausbildung dank einer Steuererklärung zurückerlangen. So können beispielsweise Fahrtkosten, Prüfungsgebühren, Ausgaben für Arbeitsmittel und Lernmaterialien geltend gemacht werden. Für den Fall, dass Ihre Ausbildungskosten Ihre Einkünfte überschreiten, kommt ein sogenannter Verlustvortrag in Frage. Die durch die Ausbildung entstandenen Kosten werden dabei als steuerliche Verluste vermerkt und in einer späteren Steuererklärung verrechnet. Sobald Sie also in den Beruf einsteigen, können Sie das Geld innerhalb Ihrer Steuererklärung zurückerhalten.
Die Vorteile einer Steuererklärung als Azubi liegen also auf der Hand; der einzige negative Punkt ist und bleibt der Aufwand einer Steuererklärung.
Steuererklärung als Student
Um sich das Studium zu finanzieren, nehmen viele Studierende Minijob- oder Werkstudententätigkeiten auf sich. Doch wie wirkt sich das auf die Steuererklärung aus?
Bei einem 450 Euro-Minijob greift der Grundfreibetrag und es müssen keinerlei steuerliche Abgaben geleistet werden. Anders kann es allerdings bei einem Werkstudentenjob aussehen. Da die Tätigkeit mit bis zu 20 Stunden pro Woche deutlich umfangreicher ausfällt, kann der Grundfreibetrag je nach Einkommen und Steuerklasse schnell überschritten werden. Eine Steuererklärung zu machen, lohnt sich also auf jeden Fall, da Sie so einen Teil der abgeführten Steuern zurückerlangen.
Aber auch als Student ohne Einkommen ist eine Steuererklärung sinnvoll. Denn Studieren wird immer teurer – also warum nicht die Kosten für das Studium von der Steuer absetzen? So können Semesterbeiträge, Ausgaben für Fachliteratur und Schreibmaterialien, Kurs- und Prüfungsgebühren sowie weitere Kosten geltend gemacht werden. Da Studenten ähnlich wie Azubis oftmals höhere Ausgaben als Einnahmen verzeichnen, können diese als Verlustvortrag geltend gemacht werden. Das Prinzip bleibt dabei das gleiche wie im Falle einer Ausbildung. Die Steuererklärung zahlt sich also noch nicht während des Studiums selber aus, spätestens jedoch zum Berufseinstieg.
Unser Fazit: Eine Steuererklärung ist also in jedem Fall sinnvoll – sowohl als Werkstudent als auch als Student ohne Einkommen.
Steuererklärung - wie, wo, was?
Der einst obligatorische Gang zum Finanzamt bleibt Ihnen heutzutage erspart. Die nötigen Dokumente stehen Ihnen auf den Webseiten der Finanzämter zur Verfügung und lassen sich ganz einfach herunterladen. Doch welche Formulare sind erforderlich, um eine Steuererklärung zu machen?
Ein wichtiger Bestandteil der Steuererklärung ist der sogenannte Mantelbogen. Bei dem zweiseitigen Dokument handelt es sich um das Hauptformular Ihrer Steuererklärung, in dem allgemeine Angaben wie der Name, die Steueridentifikationsnummer und die Kontodaten abgefragt werden. Um diesen auszufüllen, ist vor allem die Lohnsteuerbescheinigung hilfreich.
Weitere Unterlagen, die von jedem Steuerzahler eingereicht werden müssen, beziehen sich auf die Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, haushaltsnahe Aufwendungen und sonstige Einkünfte. Als Arbeitnehmer müssen Sie zudem die sogenannte Anlage N ausfüllen, die Aufschluss über den Lohn und die Werbungskosten gibt. Außerdem sind abhängig von Ihrer Lebens- und Vermögenssituation weitere Unterlagen Teil Ihrer Steuererklärung.
Besonders praktisch bei der Erstellung der Steuererklärung ist das Portal ELSTER. Das Kürzel steht für ELektronische STeuerERklärung und erklärt sich damit schon fast von selbst. Mit dem Portal lässt sich die Steuererklärung ohne großen Aufwand selbst machen – und das sogar kostenlos. Das Ganze passiert – wie der Name schon verrät – online. Die Daten können unkompliziert eingegeben, gespeichert und im Folgejahr erneut abgerufen werden. So lässt sich die Steuererklärung auch als Anfänger zeiteffizient und unkompliziert erstellen. Alternativ kann auch ein Lohnsteuerhilfeverein aufgesucht werden, der gegen einen finanziellen Beitrag die Steuererklärung für Sie übernimmt.
Steueridentifikationsnummer
Mit der Einführung der Steueridentifikationsnummer, kurz IdNr, folgte Deutschland dem Vorbild einiger EU-Länder und modernisierte das bis dato vorherrschende Steuersystem. Bei der IdNr handelt es sich um eine elfstellige Nummer, die individuell und einmalig für Steuerzwecke festgelegt wird. Um eine Steueridentifikationsnummer zu erhalten, müssen verschiedene persönliche Angaben wie beispielsweise der Name, die Religionszugehörigkeit und der Wohnort dem Finanzamt übermittelt werden. Die IdNr bleibt dann unabhängig von Namensänderungen, Umzügen oder Umstrukturierungen innerhalb der Finanzämter bestehen. Während früher bereits kleine Schreibfehler oder Abweichungen vom Namen eine Zuordnung unmöglich gemacht haben, wird durch die Steueridentifikationsnummer Bürokratie abgebaut sowie Zeit und Aufwand gespart.
“Von der Steuer absetzen” - Was bedeutet das?
“Das kann man von der Steuer absetzen” – dieser Satz ist wohl jedem geläufig. Doch was bedeutet er genau? Der Begriff beschreibt in erster Linie die Prüfung der Einkommensteuererklärung durch einen Finanzbeamten. Im Zuge der Überprüfung werden Ihre Ausgaben, die Sie in Ihrer Steuererklärung geltend machen dürfen, zusammengezählt und von Ihrem Brutto-Jahreseinkommen abgezogen. Nur auf den übrig gebliebenen Betrag (das “zu versteuernde Einkommen”) müssen Sie Steuern zahlen. Um getätigte Ausgaben von der Steuer abzusetzen, müssen Sie also lediglich eine Steuererklärung machen.
Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen
Unter die sogenannten Werbungskosten fallen alle Ausgaben, die Ihnen berufsbedingt entstanden sind und somit unmittelbar mit der beruflichen Tätigkeit zusammenhängen. Beispiele hierfür sind Fahrtkosten für den Weg zur Arbeit, Arbeitskleidung oder auch das Arbeitszimmer. Wer wegen seines Jobs umzieht, kann sogar unter bestimmten Bedingungen Umzugskosten im Zuge der Werbungskosten geltend machen.
Die Sonderausgaben lassen sich in Vorsorgeaufwendungen und sogenannte andere Sonderausgaben unterteilen. Zu den Vorsorgeaufwendungen gehören zum Beispiel Beiträge zur Altersvorsorge und zu Versicherungen wie der Kranken- oder Pflegeversicherung. Andere Sonderausgaben beinhalten unter anderem Unterhaltszahlungen oder Spenden.
Bei den außergewöhnlichen Belastungen handelt es sich um Kosten, die Sie aufgrund eines Ereignisses selbst tragen müssen. Das betrifft vor allem Krankheitskosten, aber auch Flut- und Katastrophenschäden. Allergiker können im Zuge dessen benötigte Mittel und sogar Allergikerbettwäsche absetzen.
Fazit
Egal, ob Student, Azubi oder Berufseinsteiger: Eine Steuererklärung lohnt sich eigentlich immer. Gerade als Geringverdiener sollten selbst kleine Beträge geltend gemacht und von der Steuer abgesetzt werden. Dagegen spricht lediglich der Aufwand, den die Erstellung einer Steuererklärung mit sich bringt. Doch durch die Lohnsteuerbescheinigung, in der die benötigten Informationen bereits übersichtlich dargestellt werden, und durch Portale wie ELSTER lässt sich auch dieser minimieren. Daher empfehlen wir: Steuererklärung machen – und wertvolles Geld zurückerhalten!