So machen Sie aus Ihren Kindern Finanzexperten: Die wichtigsten Taschengeld-Modelle im Überblick
Am 05 März 2021 veröffentlicht von der Blog-Redaktion der OLB
Kind: „Papa, schau mal. Das will ich haben!“
Vater: „Dann kauf es dir doch. Du hast Anfang der Woche Taschengeld bekommen.“
Ob sich das Kind den Wunsch erfüllen kann? Früh übt sich, wer mit Geld gut haushalten will. Taschengeld spielt in diesem Kontext eine wichtige Rolle. Durch diese regelmäßige Zuwendung der Eltern lernen Kinder schon in jungen Jahren, finanzielle Entscheidungen eigenverantwortlich zu treffen: Welchen kleineren Wunsch möchte ich mir schon jetzt erfüllen? Auf welche größeren Wünsche spare ich lieber? Wichtige Fragen, die sie für den Rest ihres Lebens begleiten werden.
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Aber ab welchem Alter sollten Kinder Taschengeld bekommen? Wie viel? Wöchentlich oder monatlich? Über diese Fragen scheiden sich die Geister. Einen gesetzlichen Anspruch auf Taschengeld gibt es nicht: beste Voraussetzungen für lange Diskussionen und Streitereien im Familienkreis. Um Ihnen diese zu ersparen, stellen wir Ihnen hier drei gängige Taschengeld-Modelle vor.
Taschengeld: „Deutsches Modell“
Das Deutsche Jugendinstitut (DJI) gibt regelmäßig aktualisierte Empfehlungen ab, wie viel Taschengeld ab welchem Alter angemessen ist. Für 2020 gab es folgende Orientierungswerte:
- unter 6 Jahren 0,50 - 1,00 Euro pro Woche
- 6 Jahre 1,00 - 1,50 Euro pro Woche
- 7 Jahre 1,50 - 2,00 Euro pro Woche
- 8 Jahre 2,00 - 2,50 Euro pro Woche
- 9 Jahre 2,50 - 3,00 Euro pro Woche
- 10 Jahre 16,00 - 18,50 Euro pro Monat
- 11 Jahre 18,50 - 21,00 Euro pro Monat
- 12 Jahre 21,00 - 23,50 Euro pro Monat
- 13 Jahre 23,50 - 26,00 Euro pro Monat
- 14 Jahre 26,00 - 31,00 Euro pro Monat
- 15 Jahre 31,00 - 39,00 Euro pro Monat
- 16 Jahre 39,00 - 47,00 Euro pro Monat
- 17 Jahre 47,00 - 63,00 Euro pro Monat
- ab 18 Jahre 63,00 - 79,00 Euro pro Monat
Eine weitere Empfehlung des DJI ist das sogenannte Budgetgeld – ein Mehrbetrag für festgelegte Ausgaben, der vor allem für ältere Kinder bzw. Jugendliche (DJI: ab 14 Jahren sinnvoll) gedacht ist. Dieser wird entweder an den Nachwuchs ausgezahlt oder von den Eltern verwaltet. Folgende Empfehlungen galten für 2020:
- Kleidung/Schuhe 30,00 - 50,00 Euro pro Monat
- Essen außer Haus 20,00 - 30,00 Euro pro Monat
- Öffentlicher Nahverkehr 15,00 - 20,00 Euro pro Monat
- Telefon/Handy 10,00 - 20,00 Euro pro Monat
- Schulmaterial 5,00 - 10,00 Euro pro Monat
- Produkte zur Körperpflege 5,00 - 10,00 Euro pro Monat
Das DJI-Modell eignet sich sehr gut als erste Orientierungshilfe, auch wenn klar ist: Bei den Beträgen handelt es sich lediglich um Empfehlungen. Das Einkommen der Eltern oder die Größe der Familie sind natürlich Faktoren, die bei der Höhe des Taschengelds eine entscheidende Rolle spielen.
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Taschengeld: „Britisches Modell“
Das sogenannte „Britische Modell“ besticht vor allem durch seine Einfachheit. Die simple Rechnung: Einen Euro pro Lebensjahr des Kindes pro Woche. Daraus ergeben sich folgende Orientierungswerte:
- 6 Jahre 24,00 Euro pro Monat
- 7 Jahre 28,00 Euro pro Monat
- 8 Jahre 32,00 Euro pro Monat
- 9 Jahre 36,00 Euro pro Monat
- 10 Jahre 40,00 Euro pro Monat
- 11 Jahre 44,00 Euro pro Monat
- 12 Jahre 48,00 Euro pro Monat
- 13 Jahre 52,00 Euro pro Monat
- 14 Jahre 56,00 Euro pro Monat
- 15 Jahre 60,00 Euro pro Monat
- 16 Jahre 64,00 Euro pro Monat
- 17 Jahre 68,00 Euro pro Monat
- 18 Jahre 72,00 Euro pro Monat
Dieses Modell hat Stärken und Schwächen. Vor allem in einem Haushalt mit mehreren Kindern kann es unnötiges Gezanke verhindern, da zu jedem Zeitpunkt klar ist, welches Kind in welchem Alter wie viel bekommt. Aber: Dieses Modell bietet leider auch keinerlei Spielraum.
Taschengeld: Das Drei-Gläser-Modell
„Ein völlig neuer Ansatz zu einem alten Thema“: Mit diesen Worten beschreiben die zwei GründerInnen von bricklebrit* ihr Taschengeld-Modell. Dieses verfolgt einen pädagogisch wertvollen Ansatz, mit dem Kinder lernen, sich ihr Geld eigenverantwortlich einzuteilen.
[*in Anlehnung an das Märchen der Gebrüder Grimm „Tischchen deck dich, Goldesel und Knüppel aus dem Sack“. Wenn man den Zauberspruch „Bricklebrit!“ sagt, dann spuckt der Esel Goldstücke aus.]
Und so funktioniert’s: Das Taschengeld wird wöchentlich ausgezahlt. Zumindest für Kinder im Grundschulalter macht das Sinn, da ein ganzer Monat anfangs noch ein sehr unübersichtlicher Zeitraum sein kann (ab einem Alter von zehn Jahren sollte das Taschengeld monatlich ausgezahlt werden, so der Rat von Erziehungswissenschaftlern). Mit der wöchentlichen Auszahlung müssen die Kinder beim Drei-Gläser-Modell eine wichtige Entscheidung treffen: Auf was möchte ich sparen und was kann verjubelt werden.
- Glas 1: Für jetzt
Süßigkeiten, Spielzeug oder Zeitschriften – das „Für jetzt“-Glas ist für alle kurzfristigen Späße gedacht. Das Geld darin steht zur freien Verfügung, darf aber auch jederzeit auf die zwei anderen Gläser umverteilt werden.
- Glas 2: Für später
Das Geld für alle langfristigen Wünsche – wie zum Beispiel ein teures Spielzeug oder der Kinobesuch am Wochenende – kommt ins „Für später“-Glas. Sparen ist angesagt! Hier gilt aber: Das Geld bleibt, wo es ist, bis das Sparziel erreicht oder ein neues festgelegt wurde.
- Glas 3: Für dich
Für mich? Nein, für dich! Mit diesem Glas fördern Eltern die Sozialkompetenz ihres Kindes. Denn das darin enthaltene Geld ist für eine andere Person gedacht. Eine kleines Geschenk für Mama zum Geburtstag, eine Blume für Oma oder eine Mini-Spende für notleidende Menschen – es braucht manchmal nicht viel, um jemandem eine kleine Freude zu bereiten. Auch hier kann das Geld nicht auf ein anderes Glas verteilt werden.
Ein Tipp: Zahlen Sie das Geld anfangs in mehreren Münzen aus. Geld in den Händen zu halten und damit zu rechnen, ist eine wichtige Erfahrung für jüngere Kinder.
Ein weiterer Tipp: Dieses Modell ist nicht starr, sondern kann jederzeit um weitere Regeln erweitert werden. Wieso also nicht auf das Geld, das ins „Für später“ Glas wandert, Zinsen geben? Durch diesen spielerischen Ansatz vermitteln Sie Ihrem Kind ganz einfach finanzielles Know-how und schaffen gleichzeitig einen Anreiz zu Sparen.
Das Drei-Gläser-Modell ist eine tolle Alternative zum altbekannten Sparschwein. Der klare Vorteil: Transparenz. Die Kinder können zu jedem Zeitpunkt ihren Spar-Fortschritt visuell verfolgen und sich daran erfreuen, wenn die jeweiligen Gläser voller und voller werden.
Finanzlexikon: Die Tradition des Sparschweins geht bis ins Mittelalter zurück. Das Schwein gilt in hiesigen Kulturen als Glücksbringer und Symbol der Fruchtbarkeit. Mehr Ferkel, mehr Münzen also? So könnte man es sagen. Nicht umsonst haben die Hausfrauen in England schon damals ihre Pennys in sogenannte „Pygg banks“ geworfen. Mit der Zeit haben die Gelddosen immer mehr an Variabilität gewonnen. Eichhörnchen, der berühmte Goldesel, Marienkäfer oder sogar Kunststoff-Elefanten dienen als Aufbewahrungsort für Münzen. An das Sparschwein kommt aber kein anderes Tier heran.
Taschengeld aufstocken: Kinder für kleinere Aufgaben bezahlen
Das Taschengeld schafft eine erste finanzielle Basis. Doch je älter ein Kind wird, desto größer und teurer werden die Wünsche. Deshalb muss der Nachwuchs ab einem gewissen Alter eine wichtige Lektion lernen: Ohne Fleiß kein Preis.
Kleinere Jobs sind für Kinder und Jugendliche eine gute Möglichkeit, das Taschengeld aufzustocken. Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) und der Kinderarbeitsschutz (KindArbSchV) regeln, ab wann Kinder arbeiten dürfen. Erst mit 13 Jahren ist es Kindern unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, das erste eigene Geld zu verdienen. Aber laut §1 JArbSchG dürfen Eltern jüngere Kinder für kleinere Zusatzaufgaben im Familienhaushalt entlohnen.
Das Unkraut im Garten jäten oder die Beteiligung am Putzplan – es gibt viele Möglichkeiten, sich etwas zu dazuzuverdienen. Natürlich ist die Streitfrage groß, ob solch eine Mithilfe überhaupt bezahlt werden sollte. Laut §1619 BGB ist es sogar die Pflicht eines jeden Kindes, im elterlichen Haushalt mit anzupacken. Aber unabhängig davon, schafft die Bezahlung kleinerer Tätigkeiten eine zusätzliche Motivation, sich in die Gemeinschaft mit einzubringen.
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Fazit
Jedes Kind hat das Recht, von seinen Eltern zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Person erzogen zu werden. So will es der Gesetzgeber. Zwar gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf Taschengeld, gleichwohl ist diese finanzielle Zuwendung für die Entwicklung eines Kindes von zentraler Bedeutung. Durch die oben genannten Modelle bekommen Eltern einen ersten Maßstab, wie viel Taschengeld ab welchem Alter angemessen ist. Dabei handelt es sich jedoch lediglich um Empfehlungen. Individuelle Faktoren, wie das Einkommen der Eltern, die Familiengröße oder der Entwicklungsstand des Kindes, sind bei der Höhe des Taschengelds zu berücksichtigen.