Neues KfW-Förderprogramm für Wohngebäude: Das müssen Sie beachten
Am 07 März 2023 veröffentlicht von der Blog-Redaktion der OLB
Die Lage am deutschen Immobilienmarkt ist angespannt. Zinsen und Baukosten steigen, gleichzeitig steht immer weniger bezahlbarer Wohnraum zur Verfügung. Mit der attraktiven Darlehensförderung von Neubauten will der Bund dieser Entwicklung entgegensteuern und zudem die Ziele des Klimaschutzgesetzes weiter vorantreiben. Deswegen startet ab dem 1. März 2023 das neue umfassende KfW-Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ – unter anderem für Wohngebäude. Sie planen gerade den Bau oder Kauf einer energieeffizienten Immobilie? Wir haben für Sie die wichtigsten Eckpunkte zusammengefasst.
Das KfW-Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude“
Die neue KfW-Förderung 2023 für klimafreundlichen Neubau verfolgt drei Ziele:Die Treibhausgas-Emissionen im gesamten Lebenszyklus einer neuen Immobilie zu reduzieren,
- den Primärenergiebedarf in der Betriebsphase zu verringern und
- diesen Bedarf durch den Einsatz erneuerbarer Energien zu decken.
Die KfW fördert sowohl den Neubau als auch den Ersterwerb einer energieeffizienten Immobilie – unabhängig davon, ob es sich dabei um ein Haus oder eine Eigentumswohnung handelt.
In diesem Kontext gibt es zwei relevante Darlehensprogramme:
- „Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude – private Selbstnutzung“ (297)
- „Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude“ – Vermietung von Wohnraum (298)
Aber wer darf die KfW-Förderung beantragen? Welche Anforderungen sind zu beachten? Und bis zu welcher Kredithöhe wird Ihr Bauvorhaben von der KfW mit attraktiven Zinsen gefördert? Diese Fragen beantworten wir Ihnen im folgenden Beitrag.
Wichtige Eckpunkte der KfW-Förderung
Wer darf die KfW-Förderung beantragen?
Jeder Investor, der eine klimafreundliche Immobilie bauen oder kaufen möchte, darf einen Förderantrag stellen.
Ab wann kann die neue KfW-Förderung beantragt werden?
Ab dem 1. März 2023 können Sie Ihren Förderantrag bei Ihrer Bank stellen.
Diese Anforderungen gilt es bei der KfW-Förderung zu beachten
Ob Neubau oder Ersterwerb – in beiden Fällen muss die Immobilie zwei Förderkriterien erfüllen:
- Den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 (EH 40)
- Das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG-PLUS)
Das Wohngebäude beziehungsweise die Wohneinheiten sind mindestens zehn Jahre zweckentsprechend zu nutzen.
KfW-Förderstufen
Die Förderung von Wohngebäuden unterteilt sich in zwei Stufen:
1. Klimafreundliches Wohngebäude
Dieser Standard wird durch die Optimierung der Treibhausgasemissionen im Lebenszyklus eines Gebäudes sowie durch bauliche und anlagentechnische Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und die Einbindung erneuerbarer Energien bei Erfüllung der Anforderungen des "Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude PLUS" (QNG-PLUS) erreicht.
Voraussetzungen:
- Die Anforderungen an das Treibhauspotenzial werden erfüllt. Diese sind unter Anwendung der Methode der Lebenszyklusanalyse (LCA) nachzuweisen.
- Die Gebäude entsprechen dem Standard Effizienzhaus 40.
2. Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG
Zusätzliche Voraussetzung auf Basis von a.:
- Nachhaltigkeitszertifizierung nach dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude PLUS (QNG PLUS) oder PREMIUM (QNG PREMIUM).
KfW-Kredit: Diese Kredithöchstbeträge gibt es für Wohngebäude
Es werden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten des Vorhabens finanziert.
1. Klimafreundliches Wohngebäude
- bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit
2. Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG
- bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit
Beginn des Vorhabens
1. Neubau
Grundsätzlich ist der Kreditantrag vor Beginn des Vorhabens zu stellen, also vor Abschluss eines entsprechenden Liefer- oder Leistungsvertrags zum Bauvorhaben.
Davon abweichend gilt als Vorhabensbeginn beim Neubau der Beginn der Bauarbeiten vor Ort, wenn vor Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags ein dokumentiertes Beratungsgespräch zum Vorhaben stattgefunden hat. Das Beratungsgespräch ist auf dem vom BEG bekannten Formular „Nachweis eines Beratungsgesprächs“ zu dokumentieren. Nach dem Beratungsgespräch können Liefer- und Leistungsverträge förderunschädlich abgeschlossen werden.
2. Ersterwerb
Bei der Antragstellung zum förderfähigen Ersterwerb eines Gebäudes gilt der Abschluss des Kaufvertrags als Vorhabenbeginn. Der Nachweis eines Beratungsgesprächs ist in diesem Fall nicht zu erbringen. Das heißt, der KfW-Antrag ist vor Kaufvertragsunterzeichnung zu stellen.
Einbindung von Energieeffizienz-Expert:innen und Nachhaltigkeitsberater:innen
Für die Beantragung und Begleitung des Vorhabens ist es verpflichtend, einen Energieeffizienz-Experten einzubinden.
Bei Beantragung der Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG“ sind zusätzlich eine QNG-Zertifizierungsstelle und ein QNG-Nachhaltigkeitsberater einzubeziehen.
Nach Durchführung des Vorhabens muss der Energieeffizienz-Experte eine „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD) für den Kreditnehmer und die Bank erstellen.
Wir bleiben im Dialog – für den Neubau Ihrer Immobilie
Welche Neubaumaßnahme Sie auch anstreben: Als Ihre Hausbank beraten wir Sie kompetent zu Finanzierungsoptionen. Wir prüfen, ob das KfW-Förderprogramm für Ihr Vorhaben in Frage kommt und kümmern uns um den KfW-Antrag. Die digitale Zusage erfolgt in der Regel innerhalb weniger Sekunden, da wir Ihre Unterlagen vorab bereits genau geprüft und bewertet haben.
Mehr Informationen zur neuen KfW-Förderung „Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude“ erhalten Sie auf dieser Seite der KfW. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.