Rechtliche Hinweise
Schädigen Sie geschützte Arten und Lebensräume, Gewässer oder Boden, spricht man von Umweltschäden. Diese sind bei der Allianz bis 5 Mio. Euro mitversichert. Verschmutzt zum Beispiel nach einem Unfall auslaufendes Öl aus Ihrem Fahrzeug die Umwelt, übernehmen wir für Sie die Kosten der Sanierungsmaßnahme.
Versichert sind Schäden, die an Ihrem Fahrzeug durch Diebstahl und Raub entstehen. Auch Teildiebstähle (z. B. Entertainmentsystem) sind mitversichert. Wenn Ihr Fahrzeugschlüssel durch Raub oder Einbruch in Wohn- oder Geschäftsräumen abhandenkommt, erstatten wir die Kosten für den Austausch von Tür- und Lenkradschlössern oder die Kosten der Umcodierung bis zu 1.000 Euro.
Versichert sind Schäden an der Verglasung Ihres Fahrzeugs (z. B. Windschutzscheibe). In unseren Smart- und SmartPlus-Produkten ist die Reparatur ausschließlich bei unseren Glaspartnern A.T.U, Carglass, junited-Autoglas oder Wintec möglich. {Falls WerkstattBonus: Die Reparatur ist ausschließlich bei unseren Glaspartnern A.T.U, Carglass, junited-Autoglas oder Wintec möglich.} Die besonderen Vorteile bei unseren Glaspartnern gelten für alle weiteren Produkte: Wir verzichten bei einer Reparatur der Scheibe bei einem unsererer Glaspartner auf den Abzug der Selbstbeteiligung. Zudem müssen Sie nichts im Voraus bezahlen: Unsere Partner rechnen direkt mit uns ab. Feinstaubplaketten werden bei einem Scheibenaustausch bei unseren Glaspartnern kostenlos ersetzt.
Bei Leasing- oder Finanzierungsfahrzeugen ist in den meisten Fällen die jeweilige Bank oder Finanzierungsgeber der Eigentümer des Fahrzeugs und bestimmt darüber, wo das Auto repariert wird. In diesen Fällen ist die Reparatur von Glasschäden bei unseren Partnern nicht möglich.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht bei unseren Glaspartnern reparieren lassen, können wir Ihnen nur 80 Prozent der erforderlichen Reparaturkosten erstatten, abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung.
Wir bieten Ihnen auch dann Versicherungsschutz, wenn der Unfall grob fahrlässig verursacht wurde – etwa wenn Sie kurz abgelenkt waren und eine rote Ampel übersehen haben. In solchen Fällen verzichten wir auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit und Sie genießen vollen Versicherungsschutz. Dies gilt jedoch nicht, wenn Ihre Fahrtüchtigkeit durch Alkohol oder Drogen eingeschränkt war.
Wenn Sie im europäischen Ausland mit einem fremden Fahrzeug, z. B. einem Mietwagen, einen Schaden verursachen, richtet sich Ihr Versicherungsschutz grundsätzlich nach den Vorschriften des Urlaubslandes. In manchen Ländern reicht die dort vereinbarte Versicherungssumme nicht aus, um den entstandenen Schaden zu begleichen. Die in der Kfz-Haftpflichtversicherung integrierte sogenannte „Mallorca Police“ erweitert die Versicherung des Mietwagens so, als hätte dieser Ihre Allianz Kfz-Haftpflichtversicherung.
Neufahrzeuge verlieren im ersten Jahr nach Zulassung bis zu 40 Prozent ihres Wertes. Bei einem Totalschaden oder einem Diebstahl erstatten wir Ihnen für den genannten Zeitraum den Neupreis statt des Fahrzeugwertes zum Schadenzeitpunkt.
Auch ein "junger Gebrauchter" verliert bereits kurz nach dem Kauf schnell an Wert. Bei einem Totalschaden oder einem Diebstahl erstatten wir Ihnen für den genannten Zeitraum den Kaufpreis, den Sie für Ihr Fahrzeug gezahlt haben, statt den Fahrzeugwert zum Schadenzeitpunkt.
Die Haftpflichtversicherung versichert nur Schäden, die Sie anderen zufügen. Schäden am eigenen Fahrzeug können nur über die Voll- oder Teilkaskoversicherung abgesichert werden. Auch Sachschäden, die Sie mit Ihrem versicherten Fahrzeug an Ihrem Eigentum verursachen (z. B. am Zweitwagen, Garagentor oder an der Hauswand), sind im Normalfall nicht versichert. Bei der Allianz sind diese sogenannten Eigenschäden jedoch bis zur genannten Summe mitversichert. Die Selbstbeteiligung für solche Schäden beträgt 500 Euro je Schadenereignis.
Ihre fest mit dem Fahrzeug verbundene Sonderausstattung ist ohne Begrenzung der Versicherungssumme automatisch mitversichert. Dazu zählt nicht nur die ab Werk eingebaute Sonderaustattung, sondern z. B. auch der von Ihnen angebrachte Dachträger. Einzige Ausnahme: Sonderausstattung durch nachträgliches Fahrwerks- und Motortuning ist auf maximal 10.000 Euro begrenzt.
Versichert sind Schäden, die Ihnen durch einen Tierbiss (z. B. einen Marder, aber auch jedes andere Tier) entstehen. Zusätzlich erstatten wir Ihnen Folgekosten bis 3.000 Euro, die durch diesen Schaden entstanden sind.
Bei einem versicherten Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs ersetzen wir Ihnen die Kosten für die Zulassung des Ersatzfahrzeugs bis 200 Euro, sowie die Überführungskosten bis 1.000 Euro.
Versichert sind Schäden, die durch einen selbstverschuldeten Unfall oder Vandalismus entstehen.
Versichert sind Schäden, die Ihnen durch die unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitz, Überschwemmung, Lawinen, Muren, Erdrutsch oder Dachlawinen entstehen. Zusätzlich eingeschlossen sind Schäden durch Kollision, Strandung oder Untergang einer Fähre und das Überbordgehen des Fahrzeugs bei der Benutzung von Schiffen und Fähren, sogenannte Havarie-Grosse.
Schäden, die durch einen von Ihnen verschuldeten Verkehrsunfall an fremden Fahrzeugen oder Gegenständen sowie Personen entstehen, können erhebliche finanzielle Folgen nach sich ziehen. Die von der Allianz versicherte Summe ist weit höher, als vom Gesetzgeber europaweit als Mindestversicherungssumme vorgeschrieben.
Versichert sind Schäden, die Ihnen durch den Zusammenstoß mit Tieren entstehen. Dabei spielt es keine Rolle, um welches Tier es sich handelt. Wir beschränken Schäden z. B. nicht auf Haarwild.