Betriebliche Altersvorsorge
Die betriebliche Altersvorsorge ist eine sinnvolle Ergänzung für Ihre gesetzliche und private Vorsorge
Alle Vorteile im Überblick
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Verschiedene Modelle – ganz nach Ihrem Bedarf
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Gehaltsumwandlung möglich
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Nutzung der nachgelagerten Besteuerung
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Beiträge bis zu 4% sozialversicherungs- und bis zu 8% steuerfrei*
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Fortführung bei Ausscheiden möglich
Die fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge:
Ihre Rente vom Chef – die betriebliche Altersversorgung
Vereinbaren Sie mit Ihrem Arbeitgeber, dass ein Teil Ihres Gehalts für Ihre betriebliche Altervorsorge verwendet wird – so schaffen Sie sich eine attraktive, clevere Betriebsrente. Seit 2002 haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung, und viele Arbeitgeber beteiligen sich mit einem eigenen Anteil an der Betriebsrente ihrer Mitarbeiter.
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Staatliche Förderung: Ihre Beiträge zur Direktversicherung/Pensionskasse sind steuer- und sozialversicherungsfrei bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze der Deutschen Rentenversicherung. Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fallen erst bei Auszahlung der Leistungen an.
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Individuell: Bedarfsgerecht entsprechend Ihren Wünschen gestalten wir Ihre Direktversicherung/Pensionskasse – von sicherheits- bis chancenorientiert.
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Flexibel: Sie haben die Wahl – ab Ihrem 62. Geburtstag erhalten Sie eine lebenslange Zusatzrente oder eine einmalige Kapitalzahlung.
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Hartz-IV-sicher und insolvenzgeschützt: Gesetzlich unverfallbare Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung können nach dem Ausscheiden des Arbeitnehmers nicht aufgelöst werden. Sie werden daher auch bei einer Arbeitslosigkeit des Arbeitnehmers grundsätzlich nicht auf das Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) angerechnet.
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Nutzen Sie Ihren Rechtsanspruch auf staatlich geförderte Altersversorgung
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Sparen Sie Steuern und Sozialabgaben
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Legen Sie finanzielle Reserven an – für einen Ruhestand mit Komfort
Die Premium-Vorsorge für Geschäftsführer und Spitzenkräfte
Wer heute gut verdient, hat auch im Ruhestand gehobene Ansprüche.
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Altersvorsorge außerhalb der Bilanz
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Kapitalwahlrecht anstatt Rentenzahlung
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Insolvenzgeschütze Altersvorsorge auch für Geschäftsführer/-inhaber
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Zuwendungen zur Unterstützungskasse sind als Betriebsausgabe anerkannt.
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Entgeltumwandlung ist möglich.
Ihre flexible betriebliche Altersversorgung mit Steuervorteilen
Effizient, sicher und äußerst flexibel: Die Pensionszusage ist ein attraktiver Baustein Ihrer betrieblichen Altersversorgung. Mit Hilfe Ihres Arbeitgebers bauen Sie eine Top-Vorsorge auf.
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Staatliche Förderung: Ihre Beiträge zur Pensionszusage sind unbegrenzt steuerfrei. Sie sind zudem sozialversicherungsfrei bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze der Deutschen Rentenversicherung. Erst bei Auszahlung der Leistungen fallen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge an.
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Individuell: Mit den Allianz Vorsorgekonzepten gestalten Sie die Rückdeckung Ihrer Pensionszusage schon bei Abschluss entsprechend Ihren Anlagewünschen – von sicherheits- bis chancenorientiert. So finden Sie in Absprache mit Ihrem Arbeitgeber Ihre optimale betriebliche Altersversorgung.
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Flexibel: Sie erhalten eine lebenslange Rente oder eine einmalige Kapitalzahlung. Den Rentenbeginn legen Sie ab dem vollendeten 62. Lebensjahr flexibel fest.
Ihre flexible Beteiligung am freien Kapitalmarkt
Mit der Beteiligung an einem Pensionsfonds haben Sie als Arbeitnehmer die Möglichkeit, an den Entwicklungen des freien Kapitalmarktes teilzuhaben. Profitieren Sie auch beim Ausscheiden aus dem Betrieb von der hohen Flexibilität, den Vertrag entweder über Ihren neuen Arbeitgeber oder privat fortführen zu können.
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Beteiligung am Kapitalmarkt: Nutzen Sie die Chance, von positiven Entwicklungen am freien Kapitalmarkt zu profitieren. Mit Ihrer Teilhabe an den Entwicklungen des Kapitalmarktes ist allerdings auch ein höheres Risiko verbunden.
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Hohe Flexibilität: Auch bei Ausscheiden aus dem Betrieb genießen Sie die größtmögliche Flexibilität. Sie können Ihren Vertrag sowohl privat als auch über den neuen Arbeitgeber fortführen. Profitieren Sie außerdem vom Kapitalwahlrecht am Ende der Laufzeit und entscheiden Sie sich zwischen einer Einmalzahlung und der Zahlung monatlicher Renten.
Neue rechtliche Rahmenbedingungen ab 01.01.2018
Mit dem „Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze“ (Betriebsrentenstärkungsgesetz) möchte der Gesetzgeber die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung fördern. Im „Sozialpartnermodell“ sind erstmals reine Beitragszusagen ohne Einstandspflicht des Arbeitgebers möglich. Außerdem wird es steuerliche Neuerungen geben, ein zentraler Punkt ist der sogenannte Förderbetrag für den Niedriglohnbereich. Das Gesetz tritt zum 01.01.2018 in Kraft.
Zeitwertkonto – Die schlaue Art, sich Zeit zu nehmen
Sie wollen mehr Zeit für sich, Ihre Familie, eine Weiterbildung oder Ähnliches? Dann kaufen Sie sich doch eine Auszeit – mit einem Zeitwertkonto. Ihr Vorteil: Setzen Sie Zeit und Geld clever ein. Mit dem Zeitwertkonto können Sie Ihre Teilzeit, Elternzeit oder Pflege des Angehörigen flexibel gestalten. Sie finanzieren mit dem Guthaben Ihre Weiterbildung ohne Lohnverzicht oder den vorzeitigen Ausstieg aus dem Berufsleben, je nach Betriebsvereinbarung. Wir zeigen Ihnen, wie das funktioniert und was es Ihnen bringt.
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Flexible Gestaltung zur Verkürzung der Lebensarbeitszeit
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Förderung der Altersgerechten Arbeitszeitflexibilität
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Flexibler Aufbau von Wertguthaben ohne Dotierungsgrenze
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Übertragbarkeit auf einen Anschlussarbeitgeber oder an die DRV
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Kombination mit einer betrieblichen Altersvorsorge möglich
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Wertguthaben als Lohn- und Gehaltsteile sind frei vererbbar
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Erfüllt Insolvenzsicherungspflicht nach Flexi II
Vereinbaren Sie am besten gleich einen Beratungstermin zur betrieblichen Altersvorsorge.