Für unsere Kunden
Wir begreifen die anstehende Transformation der Wirtschaft als Herausforderung und Chance zugleich. Um unsere Kunden auf diesem Weg zu begleiten, erweitern wir unser Beratungs- und Produktangebot sukzessive um nachhaltige Lösungen – sowohl auf der Kreditseite als auch bei der Vermögensanlage.
Die Transformation zu einer nachhaltig ausgerichteten Wirtschaft ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, zu der wir aktiv beitragen wollen. Unser Handeln unterstützt die 17 nachhaltigen Entwicklungsziele der Vereinten Nationen (Sustainable Development Goals, SDG) dabei unter anderem auf folgende Weise:
SDG 7: Zugang zu bezahlbarer, verlässlicher, nachhaltiger und zeitgemäßer Energie
Unser Beitrag:
Wir unterstützen unsere Kunden bei der Finanzierung von energiesparenden Lösungen bei Bau und Renovierung. Darüber hinaus begleiten wir Unternehmen bei der Nutzung von Erneuerbaren Energien bis hin zu komplexen Finanzierungsvorhaben wie Wind- und Solarparks in unterschiedlichen Größen.
In Kooperation mit öffentlichen Förderinstituten bieten wir unseren Firmenkunden individuelle Lösungen an, um Effizienzen zu heben, den CO2-Ausstoß zu mindern und schlussendlich wettbewerbsfähig zu bleiben. Mehr Informationen
SDG 12: Nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster sicherstellen
Unser Beitrag:
Wir räumen in unserer Anlage- und Kreditberatung dem nachhaltig ausgerichteten Handeln eine wichtige Rolle ein. Sowohl mit der Kreditvergabe als auch mit Investitionsentscheidungen können nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen verbunden sein, zu deren Eindämmung die Bank Anlage- und Kreditgrundsätze aufstellt. Unsere Mitarbeiter prüfen Kreditvergaben daher stets auf mögliche Risiken hinsichtlich ökologischer, ethischer und sozialer Auswirkungen.
Weitblick in unserer Anlageberatung
Bei der Anlage in Wertpapieren bieten wir unseren Kunden an, ihre Nachhaltigkeitskriterien in unseren Anlagevorschlägen zu berücksichtigen.
In unserer Broschüre "Nachhaltigkeit in unserer Anlageberatung" erfahren Sie mehr.
Einbeziehen von Nachhaltigkeitsrisiken in Anlageentscheidungen und Offenlegung nachteiliger Auswirkungen
Nachfolgend sind für Sie aufgeführt:
- relevante Informationen gemäß der EU-Verordnung 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.11.2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor („Offenlegungsverordnung“)
- relevante Informationen zur Mitwirkungspolitik, Mitwirkungsbericht, Abstimmungsverhalten der Oldenburgische Landesbank AG gem. § 134b AktG
Angaben zu Art. 3 Offenlegungsverordnung
Änderungshistorie:
02.08.2022: Konkretisierung der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in die Anlageberatung und Finanzportfolioverwaltung; Wegfall des diesbezüglichen Ausblicks
30.12.2022: Aktualisierung des Prozesses zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken
Diese Erklärung beschreibt und erläutert die Strategien der OLB zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei ihren Investitionsentscheidungsprozessen bzw. ihren Anlageberatungs- oder Versicherungsberatungstätigkeiten. Sie wird laufend aktualisiert und an die Fortschritte in der Umsetzung der Nachhaltigkeitsaktivitäten angepasst.
Als Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater bezieht die OLB derzeit die relevanten finanziellen Risiken, die in maßgeblicher Weise erhebliche negative Auswirkungen auf die Rendite einer Investition oder einer Beratung haben könnten, in ihre Auswahlverfahren mit ein. Hierzu zählen beispielsweise Marktpreisrisiken, strategische Risiken und Reputationsrisiken.
Die OLB empfiehlt grundsätzlich eine Aufteilung in verschiedene Anlageklassen, -branchen und -regionen, um ein individuelles Chance-Risiko-Profil zu erzielen (Diversifikation).
Die Bank verfolgt hinsichtlich der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in die Anlageberatung folgende Strategie: Nachhaltigkeitsrisiken werden bei der vorgelagerten Auswahl der Produkte für die Anlageberatung mit einbezogen. Die Bank bedient sich dafür eines anerkannten externen Datenanbieters, der auf die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken spezialisiert ist (derzeit MSCI ESG Research), mit Hilfe dessen Daten regelmäßig die Nachhaltigkeitsrisiken der in der Anlageberatung angebotenen Finanzprodukte evaluiert und überprüft werden. Dadurch wird eine objektivere und unabhängige Beurteilung der Nachhaltigkeitsrisiken gewährleistet.
Im Rahmen der Anlageentscheidungen für die Finanzportfolioverwaltung werden neben Diversifikationsaspekten Nachhaltigkeitsrisiken bei der Selektion der einzelnen Finanzinstrumente berücksichtigt. Die Bank bedient sich dafür eines anerkannten externen Datenanbieters, der auf die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken spezialisiert ist (derzeit MSCI ESG Research), mit Hilfe dessen Daten regelmäßig die Nachhaltigkeitsrisiken der in der Finanzportfolioverwaltung erworbenen Finanzprodukte evaluiert und überprüft werden. Dadurch wird eine objektivere und unabhängige Beurteilung der Nachhaltigkeitsrisiken gewährleistet.
Für die nachfolgend genannten Mindestkriterien gilt, dass direkte Investitionen in Unternehmen ausgeschlossen sind, wenn die Prüfkriterien nicht vollständig eingehalten werden. Eine Anlage in Investmentfonds/ ETF ist nur möglich, wenn auf Fondsebene wenigstens 90% der enthaltenen Finanzinstrumente, gemessen an der gewichteten Marktkapitalisierung, den Prüfkriterien entsprechen. Für Zertifikate wird sowohl der Emittent als auch der zugrunde liegende Basiswert betrachtet. Sofern es sich bei dem Basiswert um einen Wertpapierkorb (z.B. Index) handelt, werden die Vorgaben für Fonds angewendet. Finanzinstrumente mit schlechten Nachhaltigkeitsratings sind von einer Investition ausgeschlossen (gemäß MSCI ESG Research Methodologie: „CCC“-Nachhaltigkeitsrating sowie „B“-Nachhaltigkeitsrating). Das Fehlen eines Nachhaltigkeitsratings führt ebenfalls zu einem Ausschluss
Als Nachhaltigkeitsrisiken werden Ereignisse oder Bedingungen im Bereich Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung bezeichnet, deren Eintreten erhebliche negative Auswirkungen auf den Wert einer Investition haben könnten.
Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken:
- Umwelt:
- Zunehmende Risiken infolge des fortschreitenden Klimawandels in Form von Starkwetterereignissen wie Dürren, zunehmenden Stürmen, Starkregen oder Waldbränden
- Verlust der Artenvielfalt und deren Auswirkung auf die Ernährungssicherheit
- Zunehmende Belastung der Ozeane durch Mikroplastik und deren Auswirkungen
- Soziales:
- Menschenrechtsverletzungen
- Kinderarbeit
- Lohndumping
- Kein Engagement im Hinblick auf Gleichberechtigung und Diversität
- Unternehmensführung:
- Korruption
- Steuerhinterziehung
- Reputationsrisiken aufgrund von nicht-nachhaltigem Wirtschaften
- Risiken im Zusammenhang mit der Umstellung auf eine kohlenstoffarme Wirtschaft
Weitere Informationen finden Sie in unserem Nachhaltigkeitsbericht.
Die OLB führt Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung als gebundener Vertreter (§ 34d Abs. 4 GewO/ neue Fassung: Abs. 7 S.1 Nr.1) ausschließlich an die sowie für Rechnung und im Namen der Versicherungsunternehmen der Allianz aus. Bei der Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten ist das die Allianz Lebensversicherungs-AG.
Die Allianz Lebensversicherungs-AG informiert über ihre Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei ihren Investitionsentscheidungsprozessen hier.
Angaben zu Art. 4 Offenlegungsverordnung
Änderungshistorie:
02.08.2022: Konkretisierung der Berücksichtigung wichtiger negativer Auswirkungen (Principal adverse impacts = PAI); Einfügen von Zwischenüberschriften zur Verbesserung der Lesbarkeit
30.12.2022: Aktualisierung des Prozesses zur Berücksichtigung negativer Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Principle Adverse Impacts = PAI)
22.05.2023: Redaktionelle Änderungen
Diese Erklärung beschreibt und erläutert, wie die OLB als Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption und Bestechung) im Rahmen ihrer Investitionsprozesse und Beratungsleistungen berücksichtigt. Sie wird laufend aktualisiert und an die Fortschritte in der Umsetzung der Nachhaltigkeitsaktivitäten angepasst. Die OLB berät Kunden im Rahmen der Anlageberatung zu Finanzinstrumenten (z.B. Aktien oder Investmentfonds) oder investiert im Rahmen der Finanzportfolioverwaltung in solche Produkte. Darüber hinaus hält die OLB auch selbst einen Bestand an hoch liquiden Wertpapieren von hoher Bonität im Rahmen ihrer Liquiditätsreserve.
Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlageberatung
Geschäftstätigkeiten bzw. Aktivitäten von Unternehmen, Branchen oder Staaten können sich sowohl positiv als auch negativ auf Umwelt und Gesellschaft auswirken. Wichtige negative Auswirkungen (Principal adverse impacts = PAI) sind negative, wesentliche oder voraussichtlich wesentliche Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, die durch die von der OLB getroffenen Anlageentscheidungen oder die von ihr erbrachte Beratung verursacht oder verstärkt werden oder in direktem Zusammenhang damit stehen. Nachhaltigkeitsfaktoren sind Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung.
Die Bank berücksichtigt bei der Anlageberatung die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf diese Nachhaltigkeitsfaktoren wie folgt: Die dem Anleger zur Verfügung gestellten Finanzprodukte werden aufgrund der regulatorisch erforderlichen Angaben der Produkt-Emittenten bzw. Produkt-Hersteller danach klassifiziert, ob sie bei Ihren Investitionen die Vermeidung negativer Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren anstreben.
Basierend auf den Produktdaten werden dabei die gem. den Regulatorisch Technischen Standards (RTS) der European Supervisory Authorities (ESA) in Tabelle 1, Annex 1 aufgeführten und von den jeweiligen Herstellern/ Emittenten veröffentlichten Indikatoren gem. Branchenstandard in die fünf Obergruppen Vermeidung von Treibhausgas-Emissionen, Reduzierung der Biodiversität, der Wasserverschmutzung, von gefährlichen Abfällen und von negativen sozialen und Arbeitnehmerbelangen sortiert.
Zusäztlich berücksichtigt die OLB, ob ein relevantes Finanzprodukt, wie etwa ein Immobilienfonds, die Indikatoren Vermeidung von Energieineffizienz und fossilen Brennstoffen bei Immobilienunternehmen als berücksichtigt ausgewiesen hat.
Diese weitreichende Transparenz durch die Klassifizierung der vermittelten Anlageprodukte auf Basis der Produktdaten nach den entsprechenden PAIs ermöglicht der OLB eine substanzielle Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlageberatung.
Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
Unter den wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen sind diejenigen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen zu verstehen, die nachteilige Auswirkungen auf die nachfolgenden Nachhaltigkeitsfaktoren haben:
- Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange
- die Achtung der Menschenrechte und
- die Bekämpfung von Korruption und Bestechung.
Im Rahmen der Finanzportfolioverwaltung der OLB werden sämtliche Anlagen hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeit in den Bereichen Umwelt („Environmental“), Soziales („Social“) und Unternehmensführung („Governance“) analysiert. Die hierfür benötigten Daten werden von einem anerkannten externen Datenanbieter, der auf die Nachhaltigkeitsanalysen spezialisiert ist (derzeit MSCI ESG Research), zur Verfügung gestellt.
Mit der Finanzportfolioverwaltung der OLB werden weder ökologische oder soziale Merkmale beworben (Finanzprodukte gemäß Artikel 8 der Offenlegungsverordnung) noch nachhaltige Investitionen angestrebt (Finanzprodukte gemäß Artikel 9 der Offenlegungsverordnung). Die dieser Finanzdienstleistung zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.
Unabhängig davon möchte die OLB als verantwortungsvolles Finanzinstitut einen Beitrag zur Transformation der Wirtschaft leisten. Dabei orientiert sie sich unter anderem an den Prinzipien für verantwortungsvolles Banking (UN Principles for Responsible Banking), den Nachhaltigen Entwicklungszielen der Vereinten Nationen (UN Sustainable Development Goals) und dem Pariser Klimaabkommen.
Für einzelne Investments bzw. das jeweilige Gesamtportfolio werden im OLB-Investmentansatz die wichtigen nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen berücksichtigt, welche sich an den vom Gesetzesgeber aufgestellten wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen orientieren. Dieses erfolgt im Wesentlichen durch Ausschlusskriterien bei einzelnen Investitionsentscheidungen sowie der Sicherstellung der Erreichung bestimmter Ziele auf Ebene des Gesamtportfolios, wobei eine eventuell vorhandene Liquidität unberücksichtigt bleibt.
Der Investmentansatz berücksichtigt folgende Grundsätze:
Die OLB kann im Rahmen der Finanzportfolioverwaltung in Aktien oder Anleihen einzelner Unternehmen, Zertifikate, Investmentfonds oder ETF investieren. Für die nachfolgend genannten Kriterien gilt, dass direkte Investitionen in Unternehmen ausgeschlossen sind, wenn die Prüfkriterien nicht vollständig eingehalten werden. Eine Anlage in Investmentfonds/ ETF ist nur möglich, wenn auf Fondsebene wenigstens 90% der enthaltenen Finanzinstrumente, gemessen an der gewichteten Marktkapitalisierung, die Prüfkriterien erfüllen. Für Zertifikate wird sowohl der Emittent als auch der zugrunde liegende Basiswert betrachtet. Sofern es sich bei dem Basiswert um einen Wertpapierkorb (z.B. Index) handelt, werden die Vorgaben für Fonds angewendet
Die OLB betrachtet die wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen als zusätzliche Kriterien im Rahmen der Auswahl von Finanzinstrumenten, ohne dass diese jedoch zwangsläufig ein höheres Gewicht haben als andere im Rahmen von Investitionsentscheidungen maßgeblich relevante Aspekte. Auf Strategieebene werden daher die aufgestellten Kriterien auf Basis des Marktwertes überwiegend (≥51%) erfüllt. Dieses ist essenziell für die Möglichkeit einer breiten Diversifikation im Rahmen des Investmentprozesses. Die fortlaufende Einhaltung des Investmentansatzes wird regelmäßig durch die OLB überprüft.
Kontroversen: Eine Investition ist ausgeschlossen, sofern Kontroversen im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit und/oder Produkten vorliegen.
Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen: Eine Investition ist ausgeschlossen, sofern Verstöße gegen die Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen vorliegen.
Kernkraft: Eine Investition ist ausgeschlossen, sofern die Geschäftstätigkeit auf Kernkraft basiert und damit ein Umsatz von mehr als 10% erzielt wird.
Kohle zur Stromgewinnung (Kraftwerkskohle): Eine Investition ist ausgeschlossen, sofern die Geschäftstätigkeit auf dem Abbau und Vertrieb von Kraftwerkskohle basiert und hieraus ein Umsatz von mehr als 10% erzielt wird.
Kontroverse Waffen: Eine Investition ist ausgeschlossen, sofern sich die Geschäftstätigkeit mit der Produktion oder dem Vertrieb kontroverser Waffen befasst. Als kontroverse Waffen werden gelten:
- Antipersonenminen,
- Biologische und Chemische Waffen,
- Nuklearwaffen und Waffen mit angereichertem Uran und
- Blendwaffen
Antikorruption: Eine Investitionsmöglichkeit liegt vor, wenn im Rahmen verantwortungsvoller Unternehmensführung, neben rein monetären Aspekten, eine auf Menschenrechte ausgelegte Politik und darüber hinaus Maßnahmen zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung verfolgt werden.
Verringerung CO2-Emission: Eine Investition erfolgt nur direkt in Unternehmen, die Initiativen zur Verringerung der CO2-Emissionen umsetzen. Diese Initiativen können auf der Grundlage der Ziele des Übereinkommens von Paris erfolgen. Ebenso werden eigenmotivierte Initiativen zur Verringerung der CO2-Emission akzeptiert. Eine Investition in Fonds ist nur zulässig, wenn der überwiegende Anteil der enthaltenen Unternehmen sich bemüht, anstelle von Öl oder Kohle sauberere Energiequellen wie Sonne, Wind, Erdwärme, Kraft-Wärme-Kopplung oder Erdgas zu nutzen oder ein Ziel zur Verringerung der Kohlenstoffemissionen im Einklang mit dem Pariser Klimaabkommen hat.
Die Bank erarbeitet derzeit eine Strategie für eine Finanzportfolioverwaltung, die explizit auch auf ESG fokussierte Anlagekonzepte anbietet. Dieser Prozess befindet sich momentan noch in der Umsetzung. Zurzeit wird eine solche Dienstleistung nicht angeboten.
Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Versicherungsberatung
Die OLB führt Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung als gebundener Vertreter (§ 34d Abs. 4 GewO/ neue Fassung: Abs. 7 S.1 Nr.1) ausschließlich an die sowie für Rechnung und im Namen der Versicherungsunternehmen der Allianz aus. Bei der Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten ist das die Allianz Lebensversicherungs-AG.
Die Allianz Lebensversicherungs-AG informiert über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren hier.
Änderungshistorie:
30.06.2023: Initiale Veröffentlichung
Die Oldenburgische Landesbank AG berücksichtigt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen Ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Bei der vorliegenden Erklärung handelt es sich um die konsolidierte Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren der Oldenburgische Landesbank AG.
Angaben zu Art. 5 Offenlegungsverordnung
Änderungshistorie:
11.07.2022: Berücksichtigung qualitativer Ziele zur nachhaltigen Unternehmensentwicklung bei der variablen Vergütung der Vorstände und außertariflichen Mitarbeiter.
17.04.2023: Die Ziele zur nachhaltigen Unternehmensentwicklung bei der variablen Vergütung der Vorstände und außertariflichen Mitarbeiter sind nicht mehr rein qualitativ, die Angaben unter dem ersten Spiegelstrich wurde entsprechend angepasst.
- Die variable Vergütung der Vorstände sowie der außertariflichen Mitarbeiter der OLB ist zu einem Anteil von 10-15 % an Ziele zur nachhaltigen Unternehmensentwicklung geknüpft.
- Die Vergütung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bank orientiert sich nicht an möglichen Nachhaltigkeitsrisiken, die mit den von der OLB vermittelten oder aufgelegten Finanzanlageprodukten einhergehen.
- Die OLB führt Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung als gebundener Vertreter (§ 34d Abs. 4 GewO/ neue Fassung: Abs. 7 S.1 Nr.1) ausschließlich an die sowie für Rechnung und im Namen der Versicherungsunternehmen der Allianz aus. Bei der Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten ist das die Allianz Lebensversicherungs-AG.
Die Vergütung der OLB als Vermittlerin erfolgt durch Provisionen (in der Versicherungsprämie enthalten) und orientiert sich nicht an den Nachhaltigkeitsrisiken, die mit den vermittelten Versicherungsanlageprodukten einhergehen. Dies gilt ebenso für die Vergütung der Angestellten der OLB.
Änderungshistorie:
22.06.2023: Ergänzung der Angaben anlässlich der regelmäßigen Aktualisierung
Die Oldenburgische Landesbank AG (OLB) unterliegt der Begriffsbestimmung nach als Vermögensverwalter i. S. d. § 134a Abs. 1 Nr. 2 AktG den Vorschriften des § 134b AktG und hat daher ihre Mitwirkungspolitik im Sinne des § 134b Abs. 1 AktG zu beschreiben und zu veröffentlichen.
Die OLB betreibt für ihre Kunden Finanzportfolioverwaltung. Im Rahmen dieser Finanzportfolioverwaltung nimmt die OLB keine Aktionärsrechte nach § 134b Abs. 1 AktG für ihre Kunden wahr. Die OLB versteht das ihr von den Kunden übertragene Mandat im Sinne einer professionellen Verwaltung der Vermögenswerte der Kunden. Hierbei steht die risikoadäquate Vermehrung der Vermögenswerte der Kunden im Vordergrund. Die OLB versteht sich dabei nicht als legitimer Vertreter von Aktionärsrechten. Die Bank wäre außerdem nicht in der Lage, den Mannigfaltigkeiten der Kundeninteressen bei der Ausübung der Aktionärsrechte gerecht zu werden.
Daher wurde die Mitwirkungspolitik wie folgt festgelegt:
- Die OLB übt keine Aktionärsrechte i. S. d. § 134b Abs. 1 Nr. 1 AktG aus. Das Recht auf einen Gewinnanteil i. S. d. §§ 60ff. AktG sowie auf Bezugsrechte wird im Sinne der Kunden wahrgenommen.
- Die Überwachung wichtiger Angelegenheiten der Gesellschaften i. S. d. § 134b Abs. 1 Nr. 2 AktG erfolgt durch Kenntnisnahme der gesetzlich angeordneten Berichterstattung der Gesellschaften in Finanzberichten sowie Adhoc-Mitteilungen.
- Ein Meinungsaustausch mit Gesellschaftsorganen und/oder Interessenträgern der Gesellschaft i. S. d. § 134b Abs. 1 Nr. 3 AktG findet nicht statt.
- Eine Zusammenarbeit mit anderen Aktionären i. S. d. § 134b Abs. 1 Nr. 4 AktG findet nicht statt.
- Beim Auftreten von Interessenkonflikten i. S. d. § 134b Abs. 1 Nr. 5 AktG werden diese gegenüber den Betroffenen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen offengelegt.
- Die jährliche Berichterstattung über die Umsetzung der Mitwirkungspolitik i. S. d. § 134b Abs. 2 AktG unterbleibt, da keine entsprechende Rechtewahrnehmung erfolgt.
- Die Veröffentlichung des Abstimmungsverhaltens i. S. d. § 134b Abs. 3 AktG unterbleibt, da keine Teilnahme an Abstimmungen erfolgt.
Eine Mitwirkungspolitik gemäß Artikel 3g der Richtlinie 2007/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates wird von der OLB nicht betrieben. Die Strategie der Finanzportfolioverwaltung sieht aus den oben genannten Gründen keine Anpassung der Mitwirkungspolitik vor, wenn bei den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen über mehrere Berichtszeiträume keine Verringerung festzustellen ist.
Umsichtigkeit bei der Kreditvergabe
Als Universalbank mit ausgeprägter Expertise im Kreditgeschäft sind wir uns der unternehmerischen, sozialen und gesamtgesellschaftlichen Verantwortung einer Kreditvergabe bewusst. Unsere Kreditspezialisten prüfen Kreditvergaben u.a. auch auf mögliche Risiken hinsichtlich ökologischer, ethischer und sozialer Auswirkungen. Im Bedarfsfall werden Compliance, Rechtsabteilung und Risikomanagement der Bank einbezogen sowie Fragebögen genutzt, um spezifische Branchen- und Nachhaltigkeitskriterien strukturiert zu bewerten. Abhängig von der betrachteten Branche sind mögliche, kritisch zu betrachtende Felder bspw. die regionalen und gesellschaftlichen Auswirkungen des Vorhabens, Auswirkungen auf Biodiversität und Artenschutz, Compliance-Risiken und Klimaschutz.
Geschäfts- und Finanzierungsanfragen werden von uns stets auf die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben geprüft und ausschließlich dann realisiert, wenn alle Auflagen erfüllt sind. Hierbei behalten wir uns vor bestimmte Branchen intensiv zu prüfen oder in Gänze auszuschließen. Beispielsweise betrachtet Deutschland die Kernkraft, u.a. aufgrund der nicht geklärten Endlagerproblematik und unkalkulierbarer Gesundheitsrisiken, abweichend von den Regelungen der EU nicht als grüne Brückentechnologie. Wir finanzieren daher keine Projekte, welche den Neubau von Kernkraftwerken oder die Kapazitätserweiterung bestehender Kernkraftwerke verfolgen.
Darüber hinaus berücksichtigen wir in unseren Strategien und Verfahren zur Ermittlung, Steuerung und Minderung von Kreditrisiken die mit ESG-Faktoren verbundenen Wirkungen auf die finanzielle Lage der Kreditnehmer. Im Privatkundengeschäft, im Freiberufler-Segment und bei Geschäftskunden erfolgt eine Berücksichtigung von ESG-Risiken bei der Objektbewertung im Rahmen von Immobiliensicherheiten. Im gewerblichen Kreditgeschäft erfolgen die Identifizierung, Analyse und Bewertung der ESG-Risiken in einem bis zu drei Stufen umfassenden Verfahren:
Das von uns genutzte Scoringmodell nutzt die folgenden Dimensionen und Kriterien zur Einschätzung der ESG-Risiken:
Dimension | Kriterium |
Environment | Treibhausgasemissionen |
Wasserverbrauch | |
Steuern für umweltschädliche Aktivitäten | |
Physische und transitorische Risiken | |
Social | Soziale Sicherheit der Beschäftigten |
Angemessene Entlohnung, faire Bedingungen am Arbeitsplatz | |
Arbeitsrechtliche Standards, Vermeidung von Diskriminierung | |
Soziale Risiken durch politische Maßnahmen und Veränderungen des Marktumfeldes | |
Governance | Gesetzeskonforme Unternehmensführung, Unternehmensethik |
Governance-Risiken durch politische Maßnahmen und Veränderungen des Marktumfeldes |
Verantwortungsvoller Umgang mit Kunden im Falle von Kreditrückzahlungsproblemen
Zur Gewährleistung langfristiger Geschäftsbeziehungen unternehmen wir zahlreiche Maßnahmen, um einer möglichen Überschuldung von Kreditnehmern vorzubeugen. So prüfen wir vor Kreditvergabe die materielle Kapitaldienstwürdigkeit (inkl. eines möglichen Stressszenarios) und zeigen bei Produktabschlüssen die Möglichkeiten zur Einbindung des Beschwerdemanagements, z. B. im Rahmen des Widerrufsrechts, auf.
Bei der individuellen Gestaltung der Finanzierung bieten wir verschiedene Kreditabsicherungsinstrumente an. Bei der Hypothekarfinanzierung und bei der Ratenkreditfinanzierung beispielsweise informieren wir transparent über die Möglichkeiten bzw. Notwendigkeiten zur finanziellen Absicherung u.a. gegen die Risiken von Arbeitslosigkeit sowie Arbeits- oder Berufsunfähigkeit.
Im Einklang mit der EU-Wohnimmobilienrichtlinie stellen wir ein Beratungsangebot für Kunden mit entsprechenden Warnindikatoren zur Verfügung. Daneben unterstützen Kreditüberwachungssysteme bei der Identifizierung und Ansprache von Kreditnehmern mit zu erwartenden finanziellen Schwierigkeiten. Bei finanziellen Schwierigkeiten des Kreditnehmers werden gemeinsam Lösungen erarbeitet. Ein Verkauf notleidender Forderungen von Verbrauchern unter Übertragung der gestellten Sicherheiten praktizieren wir nicht.
Vertrauenswürdiges Marketing
Unsere Marketingaktivitäten orientieren sich an den Prinzipien der Wahrhaftigkeit, Eindeutigkeit und Transparenz und dienen der langfristigen und partnerschaftlichen Beziehungen zu unseren Kunden. Es bedeutet, mit einer einheitlichen verständlichen Sprache die Werte und Haltungen der Bank an die Kundinnen und Kunden zu kommunizieren.
Hierzu werden alle Maßnahmen zentral gesteuert. Bei der flächendeckenden werblichen Kommunikation setzen wir vermehrt auf digitale Werbeformen (z.B. Digital Signage Boards) und reduzieren damit den Einsatz von gedruckten Plakaten. Werbliche Anschreiben stellen wir zunehmend als digitale Werbung in der Customer Inbox im Onlinebanking zur Verfügung. Bei jeder Kundenkommunikation prüfen wir, ob der Einsatz digitaler Medien die Produktion von Druckererzeugnissen ersetzen kann. Auf die Produktion und die Vergabe von Kleinstgeschenken (z.B. am Weltspartag) wird zusehends verzichtet. Soweit sinnvoll und möglich, werden regionale Produkte mit umweltschonender Verpackung eingesetzt. Beim Einsatz von Bildern achten wir darauf, inklusive Darstellungen zu verwenden und keine Personengruppen zu diskriminieren.
Der Schutz personenbezogener Daten ist ein wichtiges europäisches Grundrecht und wird in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union besonders geschützt. Wir beachten die Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer den Datenschutz betreffenden Regelungen uneingeschränkt und setzt diese vollumfänglich um. Werbeansprachen von Kunden erfolgen erst nach genauer Bedarfsanalyse des Bedarfs, weshalb insbesondere von Massenmailings abgesehen wird.