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Öffentliche Fördermittel: jetzt beraten lassen & profitieren

Es gibt viele Förderprogramme für Unternehmen und Freiberufler, etwa von der KfW, der Rentenbank und den Landesförderinstituten. Besonders begünstigt werden jetzt und künftig verstärkt Investitionen in Klimaschutz und Digitalisierung. Auch für Innovationen, Gründungsvorhaben und Unternehmensnachfolgen sind Förderungen attraktiv. 

Profitieren Sie von diesen Vorteilen:

  • Zinsvergünstigte Fremdkapitalfinanzierungen von Betriebsmitteln und Investitionen
  • Nutzung von Tilgungszuschüssen
  • Inanspruchnahme von ergänzenden Zuschüssen bei ausgewählten Förderschwerpunkten
  • Sichere Kalkulationsbasis unter Ausschöpfung von Tilgungsfreijahren
  • Maßgeschneiderte Gesamtfinanzierungskonzepte
  • Förderung auch in Form von Bürgschaftsübernahmen, anteiligen Haftungsfreistellungen sowie mezzaninen Finanzierungsformen (Nachrangdarlehen und stille Beteiligungen)

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)  

Mit Wirkung vom 28.07.2022 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zusammen mit der KfW und dem BAFA die "BEG" grundlegend neu ausgerichtet und zwar wie folgt:

  • Der Förderschwerpunkt liegt zukünftig auf der Sanierung von Bestandsgebäuden. 
  • Eine Zuschusslösung wird es nur noch für BEG Einzelmaßnahmen (462) geben und zwar ausschließlich über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Zuschussvarianten für Wohngebäude (461) und Nichtwohngebäude (463) entfallen ersatzlos.
  • Einzelmaßnahmen im Bereich Sanierung können nicht mehr als Darlehen mit Tilgungszuschuss gefördert werden, d. h. die Programmvariante "262" und die Einzelmaßnahmen in "263" werden gestrichen. Im Gegensatz dazu wird die Förderung von energieeffizienten Neubauten und Sanierungen zum Effizienzhaus/-gebäude fortan nur noch in Form eines Darlehns mit Tilgungszuschuss möglich sein.
  • Die Förderhöchstbeträge werden spürbar abgesenkt
  • Die einmaligen Tilgungszuschüsse und die Zuschüsse für Einzelmaßnahmen (letztere erst ab 15.08.2022) fallen zukünftig deutlich niedriger aus. Der Förderanreiz soll stärker durch nachhaltig attraktive Zinssätze gesetzt werden.
  • Mit fossilem Gas betriebene Wärmeerzeuger (z.B. Gas-Brennwertkessel, gasbetriebene Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen, Gasstrahler, Gas-Warmlufterzeuger) sowie die zugehörigen Umfeldmaßnahmen (z.B. deren Einbau und Anschluss sowie Abgassysteme und Schornsteine) sind nicht mehr förderfähig.
  • Im Bereich Sanierung Effizienzhaus/-gebäude wird es ab 22.09.2022 einen Bonus-Standard "Worst-Performing Building" geben.

Unsere Experten beraten Sie gerne zu Ihrer individuellen Situation – kommen Sie auf uns zu.  

Auf dieser Seite der KfW können Sie sich regelmäßig über aktuelle Änderungen zu dem Thema informieren: Bundesförderung für effiziente Gebäude

Attraktive Zinssätze und Tilgungszuschüsse


Sowohl durch Energieeinsparung als auch die verstärkte Nutzung von erneuerbaren Energien können Sie den CO2-Fußabdruck Ihres Gebäudebestands optimieren: Der Staat bezuschusst mit der "Bundesförderung für effiziente Gebäude" (BEG) Ihre Investition in den Klimaschutz. Das gilt für zwei Aktivitäten:

  • Neubau: Wenn Sie ein energieeffizientes Gebäude nachhaltig bauen, erhalten Sie eine insgesamt attraktive Förderung und profitieren dauerhaft von niedrigen Kosten für Wärme und Strom.
  • Sanierung: Eine ebenfalls attraktive finanzielle Unterstützung bekommen Sie, wenn Sie Ihre derzeit genutzte Immobilie energieeffizient sanieren.

In beiden Fällen machen Sie Ihr Immobilienportfolio fit für die Zukunft und tragen damit zum Werterhalt bei.

Mehr im KfW-Infoportal erfahren

Durch unsere langjährige Erfahrung gerade auch im Bereich der nachhaltigen Fördermittel sind wir in der Lage, unseren Kunden sehr attraktive und passgenaue Finanzierungsmodelle anzubieten.

Ralf Ketels - Spezialist Öffentliche Fördermittel

Zahlreiche Förderstellen, zukunftsträchtige Förderbereiche

Ob bei KfW, Rentenbank oder Landesförderinstituten: Gemeinsam suchen und finden wir öffentliche Förderprogramme, die zu Ihrem Unternehmen und Ihrem Vorhaben passen. Sehr attraktiv sind aktuell – neben Corona-Soforthilfen – Fördermittel für Investitionen in folgende vier Zukunftsthemen:

Klimaschutz

Der Schutz von Umwelt und Klima ist eines der zentralen Themen unserer Zeit. Daher gibt es rund um Nachhaltigkeit und Effizienz zahlreiche sehr attraktive Förderungen.

Digitalisierung

Die Möglichkeiten der Digitalisierung sind immens - und hierzulande bei weitem nicht ausgeschöpft. Zum weiteren Ausbau der Digitalisierung werden Investitionen in diesen Bereich stark gefördert.

Innovation

Fördergelder fließen seit jeher auch in Innovationen, denn eine gute Idee kann die Geschichte eines Unternehmens und sogar der ganzen Gesellschaft zum Positiven verändern.

Gründung und Nachfolge

Von der Existenzgründung bis zur Nachfolgeregelung: Fördergelder werden auch bewilligt, um Unternehmen mit Potenzial an den Markt zu bekommen und dort lange zu halten.

In nur drei Schritten: So einfach klappt's mit der öffentlichen Förderung

  • 1

    Beratung

    Wenden Sie sich an Ihre OLB und lassen Sie sich zu öffentlichen Förderungen beraten.

  • 2

    Antrag

    Beantragen Sie mit unserer Unterstützung den Kredit, der zu Ihrem Vorhaben passt.

  • 3

    Abschluss

    Schließen Sie den Kreditvertrag mit der OLB ab - und profitieren Sie von der Förderung.

Jetzt zu öffentlichen Förderungen beraten lassen

Diese OLB-Kunden nutzen bereits erfolgreich öffentliche Förderungen

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Referenzkunde Müller & Egerer

Bäckerei profitiert vom KfW-Energieeffizienzprogramm

Öffentliche Förderung gefunden und bewilligt: Die Bäckerei und Konditorei Müller & Egerer profitiert von der langjährigen Zusammenarbeit der OLB als Premium-Partner der KfW.

Referenzkunde Kolb-Binder

Maßgeschneiderte Finanzierungspakete

Als Inhaberin einer Unternehmensgruppe baut Birgit Kolb-Binder bei Finanzierungen auf die Partnerschaft mit den OLB-Spezialisten.

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