Privatkunden Finanzieren Für Ihre Traumimmobilie Kaufen

Immobilie kaufen und mit der OLB finanzieren

In Zeiten steigender Inflation und Zinsen scheint Ihr Traum von den eigenen vier Wänden in weite Ferne gerückt zu sein?
Wir sagen: Ihr Traum vom Eigenheim ist weiterhin realistisch. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre individuellen Möglichkeiten prüfen - ein fester Zins von bis zu 30 Jahren ermöglicht Ihnen z.B. Ihre Finanzierung langfristig zu kalkulieren.

Vorteile einer langfristigen Zinsbindung:

  • Planungssicherheit
  • Kein Zinsänderungsrisiko
  • Gleichbleibende Rate
  • Keine teure Anschlussfinanzierung

Mit der OLB sind Sie langfristig auf der sicheren Seite

Wir sind Ihr starker Finanzierungs-Partner beim Kauf einer Immobilie. An dieser Stelle geben wir Ihnen eine Orientierung zu drei vordringlichen Fragen:

  • Wie lange zahlen Sie Ihr Darlehen ab?
  • Wie viel Haus können Sie sich leisten?
  • Was verdient Ihr Vermieter an Ihnen?

Ihr Darlehen: Erste Orientierung mit dem Baufinanzierungsrechner

Die Fragen, die jedem Häuslebauer bei seinem Vorhaben als erstes in den Sinn kommen, haben Sie sich bestimmt auch schon gestellt:

  • Welche Finanzierung passt zu meiner Situation?
  • Wie lange soll das Darlehen getilgt werden?
  • Wie hoch ist die monatliche Rate?

Unser detaillierter Baufinanzierungsrechner hilft Ihnen dabei, eine Antwort auf diese Fragen zu finden. Nutzen Sie ihn als erste Orientierung auf dem Weg zu Ihrer Traumimmobilie und damit als fundierte Grundlage für das persönliche Gespräch mit Ihrem Finanzierungsberater. 

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Schnell und einfach Ihren persönlichen Kreditbetrag ermitteln: 

Kaufen statt mieten?

Auf Dauer kann die Miete einer Wohnung oder eines Hauses deutlich teurer als die Finanzierung eines Eigenheims sein. Vor allem in der heutigen Zeit, in der die Zinssätze für ein Darlehen niedrig sind. Daher lohnt es sich auszurechnen, wie viel Miete Sie in den nächsten Jahren zahlen würden, wenn Sie weiterhin in Ihrem Mietobjekt wohnen. Denn stellen Sie sich mal vor: Wenn Sie statt monatlicher Mietzahlungen den gleichen Betrag als Rate in Ihre Traumimmobilie investieren, profitieren Sie gleich doppelt. Einerseits können Sie sich schon ab dem ersten Stein über ihre eigenen vier Wände freuen, andererseits wissen Sie bei einer langen Zinsbindung auch genau, was monatlich auf Sie zukommt - Mieterhöhungen oder Modernisierungsumlagen gehören damit der Vergangenheit an. 

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)  

Mit Wirkung vom 28.07.2022 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zusammen mit der KfW und dem BAFA die "BEG" grundlegend neu ausgerichtet und zwar wie folgt:

  • Der Förderschwerpunkt liegt zukünftig auf der Sanierung von Bestandsgebäuden. 
  • Eine Zuschusslösung wird es nur noch für BEG Einzelmaßnahmen (462) geben und zwar ausschließlich über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Zuschussvarianten für Wohngebäude (461) entfällt.
  • Einzelmaßnahmen im Bereich Sanierung können nicht mehr als Darlehen mit Tilgungszuschuss gefördert werden, d. h. die Programmvariante "262" wird gestrichen. Im Gegensatz dazu wird die Förderung von energieeffizienten Neubauten und Sanierungen zum Effizienzhaus fortan nur noch in Form eines Darlehns mit Tilgungszuschuss möglich sein.
  • Die Förderhöchstbeträge werden abgesenkt
  • Die einmaligen Tilgungszuschüsse und die Zuschüsse für Einzelmaßnahmen (letztere erst ab 15.08.2022) fallen zukünftig deutlich niedriger aus. Der Förderanreiz soll stärker durch nachhaltig attraktive Zinssätze gesetzt werden.
  • Mit fossilem Gas betriebene Wärmeerzeuger (z.B. Gas-Brennwertkessel, gasbetriebene Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen, Gasstrahler, Gas-Warmlufterzeuger) sowie die zugehörigen Umfeldmaßnahmen (z.B. deren Einbau und Anschluss sowie Abgassysteme und Schornsteine) sind nicht mehr förderfähig.
  • Im Bereich Sanierung Effizienzhaus wird es ab 22.09.2022 einen Bonus-Standard "Worst-Performing Building" geben.

Unsere Experten beraten Sie gerne zu Ihrer individuellen Situation – kommen Sie auf uns zu.  

Auf dieser Seite der KfW können Sie sich regelmäßig über aktuelle Änderungen zu dem Thema informieren: Bundesförderung für effiziente Gebäude

Mithilfe Ihrer OLB: Erkennen und vermeiden Sie versteckte Kosten.

Nicht alles, was glänzt, ist tatsächlich Betongold. Unsere Baufinanzierungsexperten besitzen langjährige Erfahrung in der Immobilienfinanzierung und verfügen über ausgezeichnete regionale Marktkenntnis. Beides kann sich am Ende für Sie auszahlen. Zum Beispiel, um versteckte Kosten zu erkennen bzw. zu vermeiden. Sprechen Sie mit uns, es lohnt sich.

Nebenkosten

Um einen realistischen Finanzierungsbedarf zu erhalten, kommen neben den reinen Objektkosten auch noch Nebenkosten und diverse weitere Gebühren hinzu. Rechnen Sie hier noch einmal zusätzlich mit ca. 10 % der Kaufkosten (5 % Grunderwerbsteuer, 2 % Notarkosten, ggf. Maklergebühren).

Modernisierung

Behalten Sie bei älteren Gebäuden mögliche Modernisierungskosten im Auge: ein neues Dach und neue Fenster, die Dämmung, Bodenbeläge, Malerarbeiten oder neue Badezimmer können sehr teuer sein. Besichtigen Sie das Objekt daher am besten mit einem Sachverständigen.

Energieeffizienz

Beachten Sie beim Kauf einer gebrauchten Immobilie: Die Energieeinsparverordnung EnEV schreibt verpflichtend vor, die Heizungsanlage energetisch nachzurüsten, wenn sie nicht mehr den aktuellen Vorgaben entspricht. Ggf. muss die alte Anlage sogar ersetzt werden, obwohl sie noch funktionstüchtig ist.

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Fest kalkulierbare Zinsen über die gesamte Laufzeit mit einer größtmöglichen Flexibilität. 

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*Die Bestpreisgarantie gilt für ein Annuitätendarlehen mit festem Sollzinssatz. Ausgenommen sind Förderdarlehen und vermittelte Darlehen. Für die Inanspruchnahme muss uns ein gültiges Europäisches Standardisiertes Merkblatt eines anderen deutschen Kreditinstituts, aus dem sich der niedrigere Effektivzins ergibt, und das Bestpreisgarantie Zertifikat innerhalb von vier Wochen nach Kreditabschluss vorgelegt werden. Sollte das Finanzierungsvorhaben aus mehreren Darlehen bestehen, müssen alle Darlehen jeweils einen niedrigeren effektiven Jahreszins aufweisen. Folgende Angaben müssen identisch sein: Kreditnehmer, Tilgungsvereinbarung, Kreditbetrag, Laufzeit, Zinsbindungsfrist, zu stellende Sicherheiten. Der Kreditvertrag wird mit dem reduzierten effektiven Jahreszins unter Beibehaltung der zuvor vereinbarten Laufzeit neu zwischen allen ursprünglichen Vertragsparteien abgeschlossen. Der neue Zinssatz gilt ab Abschluss des angepassten Darlehensvertrages.