Datenfernübermittlung für eine einfache Verbuchung
Mit der Datenfernübertragung per Service-Rechenzentren oder Steuerberater der OLB stellen Sie Ihrem Steuerberater Kontoumsätze in elektronischer Form zur Verfügung, damit er buchhalterische Tätigkeiten wie die Übermittlung von Zahlungsdateien an die Bank oder die Abholung elektronischer Kontoauszüge (MT 940) erledigen kann. So können Sie die Verbuchung deutlich vereinfachen. Auf Ihren Wunsch hin kann Ihr Steuerberater nicht nur die Umsätze überwachen, sondern auch Ihren kompletten Zahlungsverkehr über eine gesicherte und legitimierte Berechtigung durchführen.
Ihre Vorteile der Datenfernübermittlung
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Unkomplizierte Datenübermittlung zu Ihrem Steuerberater
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Sammeln von Belegen ist nicht mehr notwendig
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Kompletter Zahlungsverkehr kann vom Steuerberater durchgeführt werden
Vertragliche Voraussetzungen:
- Ein Vertrag zwischen dem Kontoinhaber und dem Service-Rechenzentrum über die Erbringung der Dienstleistung
- Eine "Vereinbarung über die Teilnahme am beleglosen Datenaustausch unter Einschaltung von Service-Rechenzentren per Datenfernübertragung (DFÜ)" zwischen dem Kunden und der Bank
- Eine "Vereinbarung über die Teilnahme eines Service-Rechenzentrums am beleglosen Datenaustausch per Datenfernübertragung (DFÜ)" als Rahmenvereinbarung sowie die "Teilnahme am EBICS-Verfahren" zwischen dem Service-Rechenzentrum und der Bank
Kontakt
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