Privatkunden Finanzieren Für Ihre Traumimmobilie Modernisieren

Modernisieren: Energie sparen, Komfort erhöhen, Wert steigern

Für eine Modernisierung sprechen viele Gründe. Zum Beispiel der Erhalt und die Wertsteigerung Ihrer Immobilie, Barrierefreiheit oder ein Plus an Komfort. Experten empfehlen, Renovierungen möglichst immer mit Energiesparmaßnahmen zu verbinden, denn so profitieren Sie kurzfristig von attraktiven staatlichen Förderungen und langfristig von geringeren Kosten. In welcher Höhe sich Ihre Investitionen bewegen, sehen Sie hier ...
Modernisieren – mit diesen Kosten können Sie rechnen.

1. Solarthermieanlage inkl. Montage: ab 4.500 €
2. Aufsparrendämmung: ca.15.000 €
3. Photovoltaikanlage: ca. 5.000 €
4. Dachausbau: ca. 40-80.000 €
5. Badsanierung: ca. 8-25.000 €
6. Fassadendämmung: ca.12-22.000 €
7. Türverbreiterung im Mauerwerk: ab ca. 700 € je Tür
8. 3-fach verglaste Fenster: ca. 500 € pro Stück
9. Heizungsanlage: ab ca.10.000 €
10. Barrierenabbau im Eingangsbereich: ab ca. 600 €
11. Behindertengerechter Kfz-Stellplatz: ab ca. 1.200 €

Quellen: www.nullbarriere.de / www.energieheld.de (2017)

Welche Modernisierungsmaßnahme Sie auch anstreben: Wir beraten Sie kompetent zu Finanzierungsoptionen und öffentlichen Förderprogrammen.

Von der Förderung der KfW profitieren – mit der OLB.

Attraktive KfW-Förderung für energetische & barrierefreie Sanierungen

Die KfW unterstützt Bauvorhaben, die Energiekosten einsparen, auf erneuerbare Energien und deren Speicherung setzen oder Ihnen und Ihrer Familie das Leben beispielsweise im Alter erleichtern. So profitieren Sie von einer KfW-Förderung: Als Ihre Hausbank prüft die OLB, ob und welche Förderprogramme für Ihr Vorhaben in Frage kommen und stellt dann alle Anträge bei der KfW. Die Zusage erfolgt in der Regel innerhalb weniger Sekunden, da wir Ihre Unterlagen vorab bereits genau geprüft und bewertet haben. Die bewilligte Förderung zahlt sich dann in besonders niedrigen Zinsen und bei einzelnen Programmen auch in einmaligen Tilgungszuschüssen für Ihre Finanzierung aus.

Auf dieser Seite der KfW können Sie sich regelmäßig aktuell informieren: Bundesförderung für effiziente Gebäude

Wir bleiben im Dialog – für die Modernisierung Ihrer Immobilie.

Finanzieren mit der OLB – so einfach geht's
  1. Sie besitzen eine Immobilie und möchten Ihr Objekt demnächst modernisieren.
  2. Egal ob Sie bereits wissen, wie viel Geld Sie dafür benötigen, oder ob Sie sich erst einmal zur Finanzierung beraten lassen möchten: Sprechen Sie uns gerne frühzeitig an.
  3. Wir besprechen mit Ihnen die Wünsche und Ziele Ihrer Finanzierung.

  4. Sie stellen alle Fragen, die für Sie wichtig sind.

  5. Wir achten darauf, dass Sie an alles denken – z. B. an die Einbindung eines Energiesachverständigen.

  6. Sie machen Angaben zu Ihrem Vorhaben und zu Ihren persönlichen Einkommens- und Vermögensverhältnissen.

  7. Wir stellen mit Ihnen gemeinsam ein tragbares Finanzierungskonzept auf und prüfen dabei, ob eine Inanspruchnahme staatlicher Förderungen für Sie in Frage kommt.
  8. Sie stimmen unserem Angebot zu.
  9. Wir beantragen die KfW-Fördermittel und bereiten die Verträge vor.

  10. Sie schließen eine maßgeschneiderte Finanzierung ab und beginnen mit der Umsetzung Ihrer Wünsche.

Finanzieren mit der OLB – so einfach geht's
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*Die Bestpreisgarantie gilt für ein Annuitätendarlehen mit festem Sollzinssatz. Ausgenommen sind Förderdarlehen und vermittelte Darlehen. Für die Inanspruchnahme muss uns ein gültiges Europäisches Standardisiertes Merkblatt eines anderen deutschen Kreditinstituts, aus dem sich der niedrigere Effektivzins ergibt, und das Bestpreisgarantie Zertifikat innerhalb von vier Wochen nach Kreditabschluss vorgelegt werden. Sollte das Finanzierungsvorhaben aus mehreren Darlehen bestehen, müssen alle Darlehen jeweils einen niedrigeren effektiven Jahreszins aufweisen. Folgende Angaben müssen identisch sein: Kreditnehmer, Tilgungsvereinbarung, Kreditbetrag, Laufzeit, Zinsbindungsfrist, zu stellende Sicherheiten. Der Kreditvertrag wird mit dem reduzierten effektiven Jahreszins unter Beibehaltung der zuvor vereinbarten Laufzeit neu zwischen allen ursprünglichen Vertragsparteien abgeschlossen. Der neue Zinssatz gilt ab Abschluss des angepassten Darlehensvertrages.