Formulare, Fragen & Antworten
Hier finden Sie FAQs zu den Änderungen im Zahlungsverkehr ab dem 05.10.2025.
Sollten Sie auf eine noch offene Frage keine Antwort finden: Schreiben Sie uns eine E-Mail an echtzeit@olb.de. Wir sammeln die Fragen und werden die FAQ regelmäßig um neue Antworten ergänzen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir ggf. nicht alle Fragen einzeln und direkt beantworten können. Da sich auch jetzt noch Details ändern können, werden die Inhalte zentral an dieser Stelle aktualisiert. Schauen Sie also gern regelmäßig hier vorbei, um keine Informationen zu verpassen!
Frage: | Antwort: |
Über welche Kanäle kann ich SEPA-Echtzeitüberweisungen einreichen? | Bislang haben wir Ihnen SEPA-Echtzeitüberweisungen nur online angeboten. Ab dem 05.10.2025 stehen Ihnen auch telefonische und beleghafte SEPA-Echtzeitüberweisungen, sowie Echzeit-Daueraufträge zur Verfügung. |
Was ist ein SEPA-Echtzeitüberweisungslimit? | Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, ein individuelles SEPA-Echtzeitüberweisungslimit festzulegen. Dieses Limit dient zur Begrenzung des maximal möglichen Überweisungsbetrags, der an einem Kalendertag über alle SEPA-Echtzeitüberweisungen hinweg genutzt werden kann. |
Muss ich ein SEPA-Echtzeitüberweisungslimit festlegen? | Nein. Unabhängig davon bleiben Onlinebankinglimite gültig. |
Für welchen Zeitraum gelten die SEPA-Echtzeitüberweisungslimite? | Festgelegte SEPA-Echtzeitüberweisungslimite gelten kalendertäglich von 0 bis 24 Uhr. |
Wofür gilt ein SEPA-Echtzeitüberweisungslimit? | Das SEPA-Echtzeitüberweisungslimit gilt für alle Kontokorrentkonten innerhalb einer Kundennummer und ausschließlich für SEPA-Echtzeitüberweisungen. |
Wer darf das SEPA-Echtzeitüberweisungslimit ändern? | Die Änderung eines Limits kann durch die Kontoinhaber oder Bevollmächtigte beauftragt werden. |
Gilt das SEPA-Echtzeitüberweisungslimit nur für das Onlinebanking? | Das SEPA-Echtzeitüberweisungslimit gilt für alle Zahlungsauslösekanäle. |
Wie kann ich das SEPA-Echtzeitüberweisungslimit ändern? | Die Änderung des Limits können Sie in der OLB Banking App oder in unserem OLB Onlinebanking im Web vornehmen. Alternativ ist eine Beauftragung per Formular möglich. |
Wieso sehe ich mein SEPA-Echtzeitüberweisungslimit nicht im Onlinebanking? | Die Anzeige des SEPA-Echtzeitüberweisungslimits in der Limitübersicht erfolgt nur, wenn Sie ein Limit erfasst haben. |
Ändern sich meine bestehenden Onlinebankinglimite? |
Bestehende Onlinebanking-Limite ändern sich durch die Einführung des SEPA-Echtzeitüberweisungslimits nicht. Allerdings wird die bestehende Logik ebenfalls auf ein Kalendertageslimit angepasst. |
Werden Umbuchungen auf das SEPA-Echtzeitüberweisungslimit angerechnet? | Nein, Umbuchungen und Überweisungen an Referenzkonten werden nicht angerechnet. |
Wann werden SEPA-Echtzeitüberweisungslimite eingeführt? | Die SEPA-Echtzeitüberweisungslimite werden am 05.10.2025 eingeführt. |
Wie schnell ist eine Änderung des SEPA-Echtzeitüberweisungslimits aktiv? | Die Änderung ist per Online-Banking sofort aktiv. |
Was ist eine SEPA-Echtzeitüberweisung? | Eine SEPA-Echtzeitüberweisung ist eine Überweisung, bei der der Betrag innerhalb von wenigen Sekunden auf dem Konto des Empfängers gutgeschrieben wird. Sie wissen also immer sofort, ob die Überweisung beim Empfängerkonto angekommen ist oder nicht. |
Wie funktioniert eine SEPA-Echtzeitüberweisung? | Die Vorgehensweise ist ähnlich wie bei einer normalen SEPA-Überweisung. Sie wählen in der OLB Banking App, oder in unserem OLB Onlinebanking im Web lediglich die Option SEPA-Echtzeitüberweisung aus. Auch über eine Finanzsoftware ist die Einreichung möglich. |
Wann kann ich eine SEPA-Echtzeitüberweisung ausführen? | Sie können eine SEPA-Echtzeitüberweisung jeden Kalendertag rund um die Uhr beauftragen. Sie steht Ihnen je nach Zahlungsauslösekanal unabhängig von Banköffnungszeiten oder Wochentagen zur Verfügung. |
Welche Beträge kann ich per SEPA-Echtzeitüberweisung senden? | Ab Oktober 2025 gibt es grundsätzlich keine maximale Betragsgrenze mehr (bisheriges Limit 100.000,00€), es gibt jedoch anpassbare Überweisungslimite. |
Kostet eine SEPA-Echtzeitüberweisung mehr als eine normale Überweisung? | Nein, es gibt keine zusätzlichen Kosten. |
Wie erkenne ich, ob eine SEPA-Echtzeitüberweisung möglich ist? | Ob eine SEPA-Echtzeitüberweisung möglich ist, prüft das System automatisch anhand der Empfänger-IBAN. Wenn die Option verfügbar ist, können Sie diese im Überweisungsformular auswählen. |
Kann es sein, dass eine SEPA-Echtzeitüberweisung abgelehnt wird? | Ja, mögliche Gründe sind zum Beispiel: Die Empfängerbank unterstützt keine SEPA-Echtzeitüberweisungen oder das gewählte Empfängerkonto ist nicht für SEPA-Echtzeitüberweisungen erreichbar. Der Überweisungsbetrag übersteigt das verfügbare Guthaben. Es wurde ein Überweisungslimit überschritten. Ist eine Überweisung nicht in Echtzeit möglich, können Sie die Zahlung stattdessen als SEPA -Standardüberweisung einreichen. |
Woher weiß ich, dass der Empfänger das Geld wirklich erhalten hat? | Sie erhalten wenige Sekunden nach der Ausführung eine Bestätigung, ob die Zahlung der ausgewählten Kontoverbindung gutgeschrieben werden konnte. Sollte eine Gutschrift aus irgendeinem Grund nicht möglich sein, wird Ihnen dies transparent angezeigt. |
Wo finde ich die ab Oktober gültigen Bedingungswerke? (AGB, Überweisungsbedingungen etc.) | Alle Bedingungswerke finden Sie unter folgendem Link: olb.de/bedingungen |
Was ist die Empfängerüberprüfung (Verification of payee kurz "VOP")? | Die Empfängerüberprüfung ist ein IBAN-Namensabgleich, der durch die EU-Verordnung für Echtzeitüberweisungen eingeführt wird. Dieser ist für alle Kreditinstitute innerhalb der EU für Kontokorrentkonten verpflichtend. Bei SEPA-Echtzeitüberweisungen als auch für herkömmliche SEPA-Standardüberweisungen erfolgt ein Abgleich von IBAN und Empfängernamen, die vor der Autorisierung der Transaktion abgeschlossen sein muss. Darunter fallen ebenfalls Daueraufträge und Terminüberweisungen. Ziel ist es, Fehler oder Unstimmigkeiten in den Empfängerdaten aufzuzeigen und somit Risiken wie fehlgeleitete Zahlungen und Betrug zu minimieren. Nach der Durchführung der Überprüfung entscheiden Sie, ob die Überweisung ausgeführt werden soll. |
Wann erfolgt die Empfängerüberprüfung? | Die Prüfung erfolgt vor der Autorisierung/Ausführung der Überweisung. |
Wie kann ich die Empfängerüberprüfung nutzen? | Für SEPA-Standardüberweisungen und SEPA-Echtzeitüberweisungen muss grundsätzlich eine Empfängerüberprüfung durchgeführt werden. - Wenn Sie unsere OLB Banking App oder unser OLB Onlinebanking im Web nutzen, brauchen Sie nichts weiter zu tun. - Falls Sie für Ihre Bankgeschäfte eine Finanzsoftware verwenden, müssen Sie sicherstellen, dass diese zum 09.10.2025 auf dem aktuellen Stand ist. Andernfalls kann leider nicht sichergestellt werden, dass Ihre Aufträge weiterhin ausgeführt werden können. |
Findet eine Empfängerüberprüfung bei postalisch eingereichten Aufträgen statt? | Nein, bei beleghaft eingereichten Überweisungsaufträgen per Post oder Einwurf in der Filiale findet keine Empfängerüberprüfung statt. |
Welche Ergebnisse hat die Empfängerüberprüfung? | Es gibt vier mögliche Rückmeldungen aus der Empfängerüberprüfung: 1. Der zur IBAN angegebene Name stimmt mit dem Namen des Kontoinhabers überein. 2. Der zur IBAN angegebene Name stimmt nahezu mit dem Namen des Kontoinhabers überein: Hierbei wird zusätzlich der tatsächliche Name des Kontoinhabers angezeigt. 3 Der zur IBAN angegebene Name stimmt nicht mit dem Namen des Kontoinhabers überein. 4. Eine Prüfung ist nicht möglich. |
Wie lange dauert die Empfängerüberprüfung vor der Ausführung der Zahlung? | Die Antwort auf die Anfrage für eine einzelne Überweisung dauert nur wenige Sekunden. |
Ab wann gibt es die Empfängerüberprüfung? | Die Empfängerüberprüfung wird am 9. Oktober 2025 verpflichtend eingeführt. |
Was mache ich, wenn die IBAN nahezu, oder nicht mit dem Namen des Zahlungsempfängers übereinstimmt? | In diesen Fällen liegt die Entscheidung bei Ihnen: Sie können die Überweisung autorisieren oder abbrechen. Bitte beachten Sie jedoch, dass bei der Autorisierung die Gefahr besteht, das Geld an den falschen Empfänger zu überweisen. |
Warum bekomme ich einen Hinweis, dass die IBAN nicht mit dem Namen des Zahlungsempfängers übereinstimmt, obwohl ich den Zahlungsempfänger kenne oder die Überweisung zuvor funktioniert hat? | Manchmal unterscheiden sich der Name, den Sie kennen, und der Name, unter dem das Konto geführt wird. Beispielsweise könnte ein Geschäft als Apotheke "Zum goldenen Hirsch" bekannt sein, während das Konto unter dem Namen des Inhabers läuft. In solchen Fällen können Sie den Zahlungsempfänger kontaktieren, um den Namen zu klären. |
Kann ich meine Bank anweisen, für meine Überweisung keine Empfängerüberprüfung durchzuführen? | Als Verbraucher können Sie dies nicht tun, da Banken gesetzlich zur Empfängerüberprüfung verpflichtet sind. Nur Nicht-Verbraucher haben die Möglichkeit dazu. |
Kann ich meine Bank anweisen, eine Anfrage zur Empfängerüberprüfung für mein Konto nicht zu beantworten? | Das ist nicht möglich. Banken sind gesetzlich verpflichtet, alle Anfragen zur Empfängerüberprüfung zu beantworten, sofern diese unter die gesetzlichen Vorgaben fallen. |
Was kostet die Empfängerüberprüfung? | Die Empfängerüberprüfung ist für Sie als Zahler oder Zahlungsempfänger kostenlos. |
Ändert sich etwas für meine Daueraufträge? | Wenn Sie einen neuen Dauerauftrag anlegen oder einen bestehenden ändern, wird eine Empfängerüberprüfung durchgeführt. Bestehende Daueraufträge bleiben davon unberührt. |
Was passiert mit meinen Überweisungsvorlagen? | Hier ändert sich nichts. Sie können Ihre Überweisungsvorlagen wie gewohnt weiter nutzen. Erst vor Autorisierung der Zahlung wird eine Empfängerüberprüfung durchgeführt. |
Ich habe eine Terminüberweisung eingestellt, die nach dem 09.Oktober 2025 terminiert ist. Wie geht die OLB mit solchen Terminüberweisungen um? | Sofern die Terminüberweisung vor dem 09. Oktober 2025 eingereicht wurde, wird diese ganz normal ausgeführt. Eine Empfängerüberprüfung wird erst bei Einreichungen ab dem 09. Oktober 2025 vorgenommen. |
Warum ändern sich die Überweisungsbedingungen? | Die gesetzlichen Vorgaben zur Empfängerüberprüfung werden in den Überweisungsbedingungen der OLB aufgenommen. |
Was mache ich, wenn die Empfängerüberprüfung nicht durchgeführt werden konnte? | Dies kann durch technische Probleme verursacht werden, die nach einer gewissen Zeit behoben sind. Versuchen Sie es später erneut. In einigen Fällen ist die Empfängerüberprüfung jedoch generell nicht möglich, beispielsweise: wenn das Zielkonto kein Kontokorrentkonto ist, wenn die Bank des Zahlungsempfängers die Überprüfung nicht unterstützt oder wenn sich die Bank außerhalb der Europäischen Union befindet. |
Welche Staaten gehören zu den Euroländern der Europäischen Union? | Belgien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien und Zypern. |
Welche Staaten gehören zu den Währungsländern und sind erst später verpflichtet, die Empfängerüberprüfung einzuführen? | Bulgarien, Dänemark, Polen, Rumänien, Schweden, Tschechische Republik, Ungarn In diesen Ländern wird die Empfängerüberprüfung erst zum 9. Juli 2027 verpflichtend eingeführt, während die Einführung in den Euroländern bereits ab dem 9. Oktober 2025 verpflichtend erfolgt. |
Was bedeutet die Einführung für Ihr Unternehmen? | Ihr Unternehmen kann entscheiden, ob es den Empfängerüberprüfung nutzen möchte (Opt-in) oder darauf verzichtet (Opt-out). Bei Opt-out tragen Sie die volle Haftung für die Richtigkeit der Empfängerdaten. Bitte denken Sie daran: Dateien mit nur einer Zahlung werden bei Opt-out abgelehnt. |
Wie kann ich als Unternehmen die Opt-out -Option beantragen? | Sie entscheiden durch die Auswahl der Auftragsart in Ihrer Finanzsoftware je Auftrag über opt-out und opt-in. |
Was passiert, wenn meine externe Finanz-Software die Empfängerüberprüfung nicht (rechtzeitig) anbietet. | Grundsätzlich gilt: Nutzen Sie die OLB Banking App oder unser OLB Onlinebanking im Web wird die Empfängerüberprüfung am 09. Oktober 2025 freigeschaltet. Privatkonten: Überweisungen können ab dem 09. Oktober 2025 nur noch ausgeführt werden, sofern eine Empfängerüberprüfung erfolgt. Unternehmenskonten: Auch hier gilt, dass Einzeltransaktionen nur noch ausgeführt werden, wenn eine Empfängerüberprüfung erfolgt. Für Sammler könnten Sie Zahlungen als "Opt-Out" einreichen. Falls Sie für Ihre Bankgeschäfte eine Finanzsoftware verwenden, müssen Sie sicherstellen, dass diese zum 09.10.2025 auf dem aktuellen Stand ist. Andernfalls kann leider nicht sichergestellt werden, dass Ihre Aufträge weiterhin ausgeführt werden können. |