Erklärung Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für alle digitalen Angebote der Oldenburgische Landesbank AG (Stau 15/17, 26122 Oldenburg). Rechtsgrundlagen.
Rechtsgrundlagen
Die OLB unterliegt dem
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das am 28. Juni 2025 die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) in deutsches Recht umsetzt,
sowie der darin referenzierten Norm EN 301 549 (V 3.2.1).
Zur praktischen Umsetzung orientieren wir uns an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 AA.
Stand der Vereinbarkeit der gesetzlichen Anforderungen
"Mit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) hat die OLB umfangreiche Initiativen gestartet, um die Barrierefreiheit über ihre digitalen Vertriebswege zu fördern. Die OLB wird bis zum 28.06.2025 den überwiegenden Teil ihrer digitalen Prozesse und damit einen Großteil der Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr fristgerecht barrierefrei gestalten."
Nicht barrierefreie Inhalte
Eine Ausnahme bilden die Teile der Angebots- und Antragsunterlagen, die im Rahmen eines möglichen Vertragsabschlusses digital (PDF-Dokument) bereitgestellt werden, da dies aufgrund technischer Gegebenheiten derzeit eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne des § 17 Abs. 1 (1) BFSG darstellen würde. Wir arbeiten unter Hochdruck an der Herstellung barrierefreier dynamischer und statischer Dokumente. Die technische Umsetzung ist bis spätestens (Q4/2025) geplant.
Zudem erneuert die OLB derzeit Ihre digitalen Anwendungen wie unter anderen die App, Antragsstrecken und die Webseite. Die technische Umsetzung ist bis spätestens (Q2/2026) geplant.
Feedback zur Barrierefreiheit
Wir schätzen Ihre Unterstützung bei der kontinuierlichen Verbesserung der Zugänglichkeit unseres digitalen Angebots für alle Nutzer:innen. Sollten Ihnen Barrieren bei unserem digitalen Angebot auffallen, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren. Ihre Rückmeldungen sind für uns äußerst bedeutend und tragen entscheidend zur Förderung der Inklusion bei. Unser Team steht Ihnen gerne zur Verfügung und freut sich darauf, Ihre Anmerkungen entgegenzunehmen:
Online-Formular: www.olb.de/barriere-melden
E-Mail: kontakt@olb.de
Telefon: +49 (0)441 221 2010 (Mo bis Fr 8 bis 19 Uhr)
Durchsetzung & Schlichtung
1. Marktüberwachung nach BFSG
Ab 28. Juni 2025 überwacht die Einhaltung der BFSG-Vorgaben die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF). Bis zur formalen Errichtung können Beschwerden oder Hinweise an folgende Übergangsadresse gesendet werden:
MLBF c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg
Tel. 0391 567 4530
E-Mail MLBF@ms.sachsen-anhalt.de
2. Zuständige Verbraucherschlichtungsstelle für Streitigkeiten mit der Oldenburgische Landesbank AG:
Unabhängig davon steht Ihnen der Ombudsmann Bundesverband deutscher Banken e.V. (Postfach 04 03 07, 10062 Berlin, E-Mail: ombudsmann@bdb.de) für außergerichtliche Streitbeilegung offen.
Erstellung & Aktualisierung
Erstellt am 08.09.2025, zuletzt aktualisiert am 08.09.2025.
Barrierefreiheitserklärung zum Download