Freistellungsauftrag
Freistellungsauftrag über das OLB Onlinebanking ändern
Abgeltungsteuer und Freistellungsauftrag
Seit Anfang 2009 werden 25 % Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag auf Zinsen, Fondsausschüttungen, Dividenden und Kursgewinne direkt von der Bank einbehalten. Für Vermögensanlagen im privaten Bereich hat der Steuerabzug abgeltende Wirkung. Kapitalerträge können bis zum Sparerpauschbetrag von 1.000 € (bzw. 2.000 € für Verheiratete bzw. eingetragene Lebenspartner) über einen Freistellungsautrag vom Steuerabzug freigestellt werden.
Freistellungsauftrag über das OLB Onlinebanking ändern
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Einloggen
Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten zum Onlinebanking an.
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Bearbeiten
Unter dem Menüpunkt "Service-Freistellungsauftrag" können Sie Ihren Freistellungsauftrag einrichten, ändern und löschen.
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Online bestätigen
Bestätigen Sie Ihren Auftrag mit Ihrer elektronischen Unterschrift oder PIN.
Alternativ können Sie uns auch dieses Formular ausfüllen, unterschrieben und uns per Post an uns schicken.
Wichtige Informationen zum Freistellungsauftrag im Überblick
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