Ein mittelalter Mann mit salt‑and‑pepper Bart und kurzem grauem Haar lehnt an einem grünen Türrahmen in einem sonnendurchfluteten Café, die Arme verschränkt und mit einem sanften Lächeln nach oben blickend; er trägt eine hellbeige Hemdjacke über einem grünen T‑Shirt, im Hintergrund sind Tische und dezente Innenbeleuchtung zu sehen.

Freistellungsauftrag

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Abgeltungsteuer und Freistellungsauftrag

Seit Anfang 2009 werden 25 % Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag auf Zinsen, Fondsausschüttungen, Dividenden und Kursgewinne direkt von der Bank einbehalten. Für Vermögensanlagen im privaten Bereich hat der Steuerabzug abgeltende Wirkung. Kapitalerträge können bis zum Sparerpauschbetrag von 1.000 € (bzw. 2.000 € für Verheiratete bzw. eingetragene Lebenspartner) über einen Freistellungsautrag vom Steuerabzug freigestellt werden.

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Unter dem Menüpunkt "Service-Freistellungsauftrag" können Sie Ihren Freistellungsauftrag einrichten, ändern und löschen.

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Wichtige Informationen zum Freistellungsauftrag im Überblick

Gültigkeit von Freistellungsaufträgen
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