Hinweis zur Bankenabwicklung und Gläubigerbeteiligung (Bail-in)

Piktogramm einer strahlenden Glühbirne

Als Reaktion auf Erfahrungen in der Finanzkrise haben viele Staaten Regelungen erlassen, mit denen ausfallgefährdete Banken zukünftig ohne eine Beteiligung des Steuerzahlers geordnet abgewickelt werden können. Dies führt dazu, dass Anteilsinhaber und Gläubiger von Banken im Falle einer Abwicklung an deren Verlusten beteiligt werden können. Ziel ist es, die Abwicklung einer Bank ohne den Einsatz öffentlicher Mittel zu ermöglichen.

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