dpa-AFX: ROUNDUP: Likör ohne Ei darf 'Likör ohne Ei' heißen
KIEL (dpa-AFX) - Ob der Name "Likör ohne Ei" für einen Likör, der kein Ei
enthält, rechtlich in Ordnung ist, dürfte den wenigsten Menschen Kopfzerbrechen
bereiten. Der Schutzverband der Spirituosen-Industrie befürchtete aber eine
Verwirrung der Verbraucher und zog gegen den Hersteller, ein kleines Unternehmen
aus dem schleswig-holsteinischen Henstedt-Ulzburg, vor das Landgericht Kiel und
verlor eindeutig.
Die Kammer habe den Antrag für unbegründet gehalten, sagte der Sprecher des
Landgerichts, Markus Richter, nach der Verkündung. Sie halte die Formulierung
für unproblematisch. Europarechtliche Verbraucherschutzvorschriften stünden dem
nicht entgegen. "Weil es eben nicht Eierlikör ist", sondern gerade eine
Abgrenzung gegenüber dem Begriff Eierlikör sei, sagte Richter. Der Verband hatte
argumentiert, die Bezeichnung "Likör ohne Ei" stelle eine gedankliche Verbindung
zu Eierlikör her, die nicht erlaubt sei.
Gericht sieht in Formulierung Abgrenzung zu Eierlikör
Nach Richters Angaben erlaubt das Gericht auch die Formulierung "Alternative
zu Eierlikör", weil das eine Abgrenzung zu Eierlikör sei. Bei dem Produkt der
Nachlass Wahrlich GmbH handelt es sich um einen veganen Likör auf Sojabasis mit
Rum. Das Unternehmen hat auch einen klassischen Eierlikör im Angebot.
Das beklagte Unternehmen muss dem Urteil zufolge aber 5.000 Euro an den
Kläger zahlen, weil es zu einem Detail des Streits eine Unterlassungserklärung
abgegeben und dagegen verstoßen hatte.
Der beklagte Unternehmer Ole Wittmann äußerte sich zufrieden nach dem
Urteil. "Ich bin extrem erleichtert und glücklich." Wittmann hatte zur
Finanzierung des Prozesses ein Crowdfunding gestartet und eine Sonderedition des
Likörs herausgegeben, bei dem der letzte Buchstabe des Namens auf dem Etikett
durch eine Hahnenfeder abgedeckt ist. Geld, das nach dem Prozess übrig sei,
werde er dem Tierschutz spenden.
Prozess lenkt Aufmerksamkeit auf das Produkt
Einen positiven Nebenaspekt hat das Verfahren aus Wittmanns Sicht: "Durch
den großen Medienrummel und die große Resonanz in den sozialen Medien hat das zu
einer gewissen Bekanntheit geführt." Der "Likör ohne Ei" verkaufe sich
inzwischen gut im Online-Shop.
Schutzverband kündigt Berufung an
Für den Schutzverband der Spirituosen-Industrie, dessen Vorsitzender der
Geschäftsführer des Eierlikörherstellers Verpoorten, William Verpoorten, ist,
kündigte Rechtsanwalt Christofer Eggers Berufung zum Oberlandesgericht Schleswig
an: "Die Entscheidung hat mich in der Tat überrascht, auch wenn das LG Kiel
bereits in der mündlichen Verhandlung sein Unbehagen zum Ausdruck gebracht hat."
Das Landgericht sei zu dem Ergebnis gekommen, dass mit einer verbotenen
Anspielung nur eine vereinnahmende Anspielung gemeint sei, nicht aber eine
abgrenzende Anspielung. Das weicht nach Eggers Angaben von bisher vorliegenden
Urteilen zu dieser Frage ab.
Streit um Eierlikör gab es auch schon früher
Um Verbraucherschutzfragen und Markenrechte werden immer wieder Prozesse
geführt. Ein anderes Beispiel aus der Welt des Eierlikörs ist die Entscheidung
des Oberlandesgerichts Düsseldorf, dass die Bewerbung von Eierlikörflaschen des
Herstellers Nordik mit "Ei, Ei, Ei, Ei, Ei" zulässig ist. Der Kläger Verpoorten
hatte eine deutliche Anlehnung und zu große Nähe zur seit 1979 eingetragenen
Wortmarke "Eieiei" und dem berühmten Slogan "Eieiei Verpoorten" bemängelt. Es
könne einem Eierlikörhersteller nicht untersagt werden, auf den Grundstoff Ei
hinzuweisen, entschied das Gericht./moe/DP/nas