dpa-AFX: Diesel-Skandal: EuGH weist Volkswagen-Argumentation zurück
LUXEMBURG (dpa-AFX) - Volkswagen muss im Abwehrkampf gegen
Schadenersatzklagen von Diesel-Käufern eine weitere Niederlage einstecken. Der
Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) urteilte jetzt, dass sich der
Wolfsburger Konzern nicht auf einen sogenannten Verbotsirrtum hinsichtlich der
Nutzung von Abschalteinrichtungen für die Abgasreinigung berufen kann. Dieser
liegt vor, wenn jemand nicht weiß oder falsch einschätzt, dass sein Verhalten
verboten und damit rechtswidrig ist.
Hintergrund des Urteils des höchsten EU-Gerichts ist ein Verfahren am
Landgericht Ravensburg. Dort verlangen nach EuGH-Angaben zwei Käufer von VW
-Dieselfahrzeugen Entschädigung, weil ihre Wagen mit mutmaßlich
unzulässigen Abschalteinrichtungen für die Abgasreinigung ausgestattet wurden.
Diese sorgten dafür, dass die Abgasrückführung ab einer Außentemperatur von zehn
Grad verringert wurde - mit der Folge, dass die Stickoxidemissionen stiegen.
Volkswagen argumentierte mit Typgenehmigung
VW brachte in dem Verfahren vor, dass es von der Zulässigkeit der
Abschalteinrichtung ausgegangen sei und diese im Fall einer Nachfrage auch durch
das Kraftfahrtbundesamt genehmigt worden wäre.
Der EuGH befand dazu nun: Ein Automobilhersteller kann sich nicht von seiner
Haftung für eine unzulässige Abschalteinrichtung befreien, nur weil für den
Fahrzeugtyp oder die Einrichtung selbst eine Genehmigung durch die zuständige
nationale Behörde vorliegt.
Die EG-Typgenehmigung bedeute nämlich nicht zwangsläufig, dass die
Abschalteinrichtung zulässig sei. Zudem stellte der Gerichtshof klar, dass die
Haftung des Herstellers sowohl dann gilt, wenn die unzulässige
Abschalteinrichtung bei der Herstellung des Fahrzeugs eingebaut wurde, als auch
dann, wenn sie später eingebaut wurde.
Höhe des Schadenersatzes darf begrenzt werden
Zur Frage der Höhe des Schadenersatzes urteilte der EuGH, dass eine
Empfehlung des Bundesgerichtshofs (BGH) dazu grundsätzlich nicht zu beanstanden
ist - allerdings sei darauf zu achten, dass die Entschädigung eine angemessene
Wiedergutmachung für den erlittenen Schaden darstelle.
Der BGH hatte zuvor für die unteren Instanzgerichte eine Art
Ermessenskorridor festgelegt. Dieser sieht vor, pauschal eine Entschädigung
zwischen 5 und 15 Prozent des Kaufpreises anzusetzen - ohne beispielsweise in
jedem verhandelten Fall weiter ins Detail zu gehen und etwa einen
Sachverständigen einschalten zu müssen.
Zudem hielt der EuGH fest, dass es mit dem Unionsrecht grundsätzlich
vereinbar ist, vom Schadenersatz einen Betrag abzuziehen, der dem Vorteil der
Nutzung dieses Fahrzeugs entspricht.
Autokonzern reagiert gelassen
Volkswagen bewertete die Bedeutung des Urteils in einer Stellungnahme als
gering. Wie der BGH die Vorgaben in nationales Recht umsetzen werde, sei zwar
noch nicht absehbar, hieß es. Unabhängig davon gehe man aber von überschaubaren
Auswirkungen für Volkswagen aus, weil nur noch wenige Diesel-Klagen vor
deutschen Gerichten anhängig seien.
Das Urteil des EuGH zum Diesel-Skandal war nicht das erste. Bereits 2023
hatte das höchste EU-Gericht sich mit Fragen dazu beschäftigt und mit einem
Urteil die Hürden für Schadenersatz-Klagen von betroffenen Auto-Käufern
gesenkt./aha/DP/nas