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dpa-AFX: ROUNDUP 2: Mietpreisbremse verlängert- Ministerin droht mit Bußgeld
(neu: Ergänzung Bundesrat im 4. Absatz, 1. Satz.)
BERLIN (dpa-AFX) - Die Mietpreisbremse für Neuvermietungen in begehrten
Wohngebieten wird bis Ende 2029 verlängert. Ein entsprechender Gesetzentwurf der
schwarz-roten Koalition fand die notwendige Mehrheit im Bundesrat.
Bremse mit Ausnahmen
Die Mietpreisbremse gilt in Gegenden, die die jeweilige Regierung des
Bundeslandes als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt bestimmt. Bei
Neuvermietung einer Wohnung darf die Miete dort zu Beginn höchstens um zehn
Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. So heißt die
Durchschnittsmiete für vergleichbare Wohnungen, die zum Beispiel in Mietspiegeln
zu finden ist.
Von der Bremse ausgenommen sind unter anderem neu gebaute Wohnungen, die
nach Oktober 2014 erstmals vermietet wurden, und Wohnungen, die nach einer
umfassenden Modernisierung zum ersten Mal wieder vermietet werden.
Die nun von Bundestag und Bundesrat gebilligte Verlängerung der
Mietpreisbremse reicht aus Sicht von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD)
aber allein nicht aus, um Mieter vor überhöhten Forderungen zu schützen. "Nach
der Sommerpause wird eine Expertenkommission ihre Arbeit aufnehmen, die sich mit
weiteren drängenden Fragen des Mietrechts befassen wird", sagte Hubig der
Deutschen Presse-Agentur.
Diese solle dann unter anderem Vorschläge für eine Bußgeldregelung machen,
die sich auf Verstöße gegen die Mietpreisbremse bezieht. Dies sei so auch im
Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD vereinbart.
Mieter kann überhöhte Miete zurückfordern
Derzeit ist es so, dass der Mieter, wenn ein Vermieter gegen die
Mietpreisbremse verstößt, die überhöhte Miete von ihm zurückfordern kann. "Mehr
hat der Vermieter nicht zu befürchten", kritisiert Hubig. "Das ist aus meiner
Sicht unbefriedigend."
Wer Angst hat, widerspricht nicht
Die SPD-Politikerin sagt, ihr sei wichtig, zu betonen, "dass es viele
ordentliche Vermieterinnen und Vermieter in Deutschland gibt". Gleichzeitig
gelte, dass sich viele Menschen mit kleineren und mittleren Einkommen nicht
trauten zu widersprechen, wenn ihnen eine Wohnung zu unfairen Konditionen
angeboten werde. "Wer Angst hat, sein Dach über dem Kopf zu verlieren,
widerspricht im Zweifel nicht." Deshalb müsse der Gesetzgeber hier tätig werden.
Vorschläge sollen bis Ende 2026 vorliegen
Die Kommission zu Mietrechtsfragen soll ihre Vorschläge spätestens bis zum
31. Dezember 2026 vorlegen. Dem Gremium sollen Experten aus Justiz und
Wissenschaft, von den Verbänden der Mieter und Vermieter sowie vom Deutschen
Städtetag angehören.
Die Kommission hat auch den Auftrag, sich Gedanken zu machen, wie die
zurzeit noch relativ zahnlose Regelung zum Mietwucher im Wirtschaftsstrafrecht
reformiert werden könnte. Sie solle prüfen, wie man der Regelung zum Mietwucher
"Biss verleihen kann", sagte Hubig.
Bisher gilt: "Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig für
die Vermietung von Räumen zum Wohnen oder damit verbundene Nebenleistungen
unangemessen hohe Entgelte fordert, sich versprechen lässt oder annimmt." Als
unangemessen hoch gilt eine Miete, die mehr als 20 Prozent über der ortsüblichen
Vergleichsmiete liegt.
NRW-Bauministerin sieht andere Schwerpunkte
Die nordrhein-westfälische Bauministerin, Ina Scharrenbach (CDU), betont
dagegen, die Expertengruppe habe nicht nur die Aufgabe, sich mit
Mietrechtsverschärfungen zu beschäftigen. Vielmehr gehe es insgesamt um eine
Harmonisierung von mietrechtlichen Vorschriften.
"Weil wir in weiten Teilen kein Mietrecht mehr, sondern ein Mieterrecht
haben, gibt es immer weniger Bürger, die sich für eine Vermietung entscheiden",
mahnt die NRW-Ministerin. Damit Vermieten wieder attraktiver werde, solle etwa
steuerlich belohnt werden, wer günstig vermiete.
Handlungsbedarf bei Kurzzeitmietverträgen?
Bundesjustizministerin Hubig hat bereits angekündigt, sie wolle nach der
Verlängerung der Mietpreisbremse um vier Jahre auch die Regeln für
Indexmietverträge, Kurzzeitmietverträge und möbliertes Wohnen ändern.
"Indexmieten können Mieterinnen und Mieter schnell überlasten, wenn die
Verbraucherpreise stark anziehen", sagt Hubig. Kurzzeitmietverträge und die
Vermietung möblierter Wohnungen könnten genutzt werden, um die Mietpreisbremse
zu umgehen. Dem wolle sie einen Riegel vorschieben.
Gewaltopfer sollen aus Mietvertrag aussteigen können
Und noch ein Vorhaben, das Vermieter betrifft, treibt Hubig um. Die
SPD-Politikerin will Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, helfen,
damit diese leichter aus einer gemeinsam mit dem Täter angemieteten Wohnung
ausziehen können. Bisher ist es in solchen Fällen oft nur schwer möglich, sich
ohne Mitwirkung des gewalttätigen Partners aus dem Mietvertrag zu
lösen./abc/DP/men