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dpa-AFX: ROUNDUP: Ministerin droht unfairen Vermietern mit Bußgeld

BERLIN (dpa-AFX) - Die vom Bundestag beschlossene Verlängerung der
Mietpreisbremse reicht aus Sicht von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD)
nicht aus, um Mieter vor überhöhten Forderungen zu schützen. "Nach der
Sommerpause wird eine Expertenkommission ihre Arbeit aufnehmen, die sich mit
weiteren drängenden Fragen des Mietrechts befassen wird", sagte Hubig der
Deutschen Presse-Agentur. Diese solle dann unter anderem Vorschläge für eine
Bußgeldregelung machen, die sich auf Verstöße gegen die Mietpreisbremse bezieht.
Dies sei so auch im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD vereinbart.

Die Mietpreisbremse gilt in Gegenden, die die jeweilige Landesregierung als
Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt bestimmt. Bei Neuvermietung einer Wohnung
darf die Miete dort zu Mietbeginn höchstens um zehn Prozent über der
ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Dies ist die Durchschnittsmiete für
vergleichbare Wohnungen, die zum Beispiel in Mietspiegeln zu finden ist. Es gibt
allerdings Ausnahmen für Neubauten, die nach 2014 erstmals vermietet wurden und
für umfassend modernisierte Wohnungen.

Mieter kann überhöhte Miete zurückfordern

Derzeit ist es so, dass der Mieter, wenn ein Vermieter gegen die
Mietpreisbremse verstößt, die überhöhte Miete von ihm zurückfordern kann. "Mehr
hat der Vermieter nicht zu befürchten", kritisierte Hubig. "Das ist aus meiner
Sicht unbefriedigend."

Wer Angst hat, widerspricht nicht

Die SPD-Politikerin sagt, ihr sei wichtig, zu betonen, "dass es viele
ordentliche Vermieterinnen und Vermieter in Deutschland gibt". Gleichzeitig
gelte, dass sich viele Menschen mit kleineren und mittleren Einkommen nicht
trauten zu widersprechen, wenn ihnen eine Wohnung zu unfairen Konditionen
angeboten werde. "Wer Angst hat, sein Dach über dem Kopf zu verlieren,
widerspricht im Zweifel nicht." Deshalb müsse der Gesetzgeber hier tätig werden.

Vorschläge sollen bis Ende 2026 vorliegen

Die Kommission zu Mietrechtsfragen soll ihre Vorschläge spätestens bis zum
31. Dezember 2026 vorlegen. Dem Gremium sollen Experten aus Justiz und
Wissenschaft, von den Verbänden der Mieter und Vermieter sowie vom Deutschen
Städtetag angehören.

Die Kommission hat auch den Auftrag, sich Gedanken zu machen, wie die
zurzeit noch relativ zahnlose Regelung zum Mietwucher im Wirtschaftsstrafrecht
reformiert werden könnte. Sie solle prüfen, wie man der Regelung zum Mietwucher
"Biss verleihen kann", sagte Hubig. Bisher gilt: "Ordnungswidrig handelt, wer
vorsätzlich oder leichtfertig für die Vermietung von Räumen zum Wohnen oder
damit verbundene Nebenleistungen unangemessen hohe Entgelte fordert, sich
versprechen lässt oder annimmt." Als unangemessen hoch gilt eine Miete, die mehr
als 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt.

Die Bundesjustizministerin hatte bereits angekündigt, sie wolle nach der
Verlängerung der Mietpreisbremse um vier Jahre auch die Regeln für
Indexmietverträge, Kurzzeitmietverträge und möbliertes Wohnen ändern.
"Indexmieten können Mieterinnen und Mieter schnell überlasten, wenn die
Verbraucherpreise stark anziehen", sagt Hubig. Kurzzeitmietverträge und die
Vermietung möblierter Wohnungen könnten genutzt werden, um die Mietpreisbremse
zu umgehen. Dem wolle sie einen Riegel vorschieben.

Gewaltopfer sollen aus Mietvertrag aussteigen können

Und noch ein Vorhaben, das Vermieter betrifft, treibt die SPD-Politikerin
derzeit um. Sie will Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, helfen,
damit diese leichter aus einer gemeinsam mit dem Täter angemieteten Wohnung
ausziehen können. Bisher ist es in solchen Fällen oft nur schwer möglich, sich
ohne Mitwirkung des gewalttätigen Partners aus dem Mietvertrag zu lösen.

Bundesrat berät über Verlängerung

Mit der Mietpreisbremse beschäftigt sich an diesem Freitag der Bundesrat.
Ihre Verlängerung um vier Jahre ist nicht umstritten. Die Grünen hatten in der
Zeit der Ampel-Koalition für eine weitreichendere Regelung plädiert./abc/DP/stk

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