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dpa-AFX: Frachter-Untergang mit VW-Autos - Zivilstreit um Millionen

BRAUNSCHWEIG (dpa-AFX) - Wer haftet nach dem Untergang des Autofrachters MS
"Felicity Ace"? Diesen Fragen wird in kommenden Monaten am Landgericht
Braunschweig nachgegangen. Das mit Autos des Volkswagen -Konzerns
beladene Schiff sank nach einem Brand im Februar 2022 im Atlantik.

Die Eigentümerin und Reederei des Schiffes sowie Versicherungen machen dafür
eine Lithium-Batterie eines Porsche Taycan verantwortlich, die sich an Bord des
Schiffes selbst entzündet haben soll. Porsche bestreitet das.

Unter anderem stellt sich die Frage nach der Henne und dem Ei, sagte der
Vorsitzende Richter Ingo Michael Groß. Löste ein Auto den Brand aus oder
gerieten Autos wegen eines Feuers in Brand. Die Klage richtet sich neben Porsche
auch gegen die Volkswagen Konzernlogistik. Die Kläger fordern Schadenersatz im
dreistelligen Millionenbereich. Ähnliche Verfahren laufen auch vor Gerichten in
Stuttgart und Panama.

Autofrachter sank vor den Azoren

Das Spezialschiff war auf dem Weg von Emden in die USA mit 3.928 Autos -
größtenteils Neuwagen von VW -Marken wie Audi, Bentley,
Lamborghini, Seat und eben Porsche. Darunter waren auch 100 Porsche-Elektroautos
vom Typ Taycan. Auf Höhe der Azoren geriet es am 16. Februar 2022 in Brand,
sechs Tage nach der Abfahrt in Emden. Einen halben Monat später sank es bei
einem Abschleppversuch. Das Schiff fuhr nach Aussage des Vorsitzenden Richters
für die japanische Reederei Mitsui O.S.K. Lines, die sehr erfahren im Bereich
Autotransporte sei.

Fraglich ist auch, wer welches Wissen hatte. "Wer hatte einen
Wissensvorsprung?", fragte der Vorsitzende Richter. Dabei geht es darum, ob die
Reederei bessere Sicherheitsvorkehrungen hätte treffen müssen. Oder ob
Volkswagen die Reederei besser über mögliche Gefahren der Autos hätte
informieren müssen.

Die beiden Parteien haben bis zum 8. Oktober Zeit für eine erste
Stellungnahme. Anschließend sollen sie erneut mehrere Wochen Zeit bekommen, sich
zu den unterschiedlichen Positionen zu äußern. Zeugen sollen erst zu einem
späteren Zeitpunkt gehört werden. Zuerst sollen Sachverständige zu Wort
kommen./xma/DP/mis

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