dpa-AFX: OFFIZIELLE KORREKTUR/Streit um Atom-Abrisskosten: Klage erneut abgewiesen
(In einer früheren Version des Artikels hieß es im letzten Satz des ersten
Absatzes, "Die OLG-Entscheidung ist nicht rechtskräftig, eine Revision wurde
zugelassen." Es muss heißen: "Eine Revision wurde nicht zugelassen. Die
Betreiberin kann jedoch eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof
einreichen." Die Pressemitteilung war fehlerhaft. Das Gericht hat seine Angaben
korrigiert.)
DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Im Streit um die Kosten für Stilllegung und Abriss
des Atomkraftwerks in Hamm-Uentrop ist die Betreibergesellschaft mit ihrer Klage
gegen Bund und Land auch in der Berufungsinstanz gescheitert. Eine Verpflichtung
zur Erstattung der Kosten für die Fortführung des Stilllegungsbetriebs und des
eventuellen Rückbaus des Kraftwerks bestehe nicht, teilte das Oberlandesgericht
Düsseldorf mit. Es bestätigte damit eine Entscheidung des Landgerichts
Düsseldorf vom August 2024. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Die
Betreiberin kann jedoch eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof
einreichen.
Anlass der Auseinandersetzung war eine sogenannte Feststellungsklage der
Betreibergesellschaft Hochtemperatur-Kernkraftwerk GmbH (HKG). Die Gesellschaft,
hinter der der Energiekonzern RWE und einige Stadtwerke stehen,
fordert von Bund und Land unter anderem die Übernahme der Kosten für den Abbau
der Anlage sowie von Entsorgung und Endlagerung des strahlenden Materials. Die
HKG berief sich dabei auf eine Klausel in einem 1989 mit Bund und Land
geschlossenen Rahmenvertrag.
Der Hochtemperaturreaktor THTR sollte die Zukunft der atomaren
Energieversorgung werden. Nach 15 Jahren Bauzeit war das Atomkraftwerk 1983
eingeweiht und nach zahlreichen Problemen sechs Jahre später stillgelegt worden.
Ursprünglich waren für den Rückbau des Kugelhaufenreaktors 350 Millionen Euro
eingeplant. Vor vier Jahren nannte die NRW-Landesregierung auf Anfrage der
Grünen Gesamtkosten von über 750 Millionen Euro./tob/DP/he