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dpa-AFX: US-Glyphosat-Streit: Bayer wendet sich an höchstes US-Gericht

LEVERKUSEN/WASHINGTON (dpa-AFX) - Bayer wendet sich in der
Hoffnung auf eine Lösung der US-Glyphosat-Rechtsstreitigkeiten erneut an das
oberste Gericht des Landes. Laut einer Mitteilung vom Freitagabend wurde die
Überprüfung des Falls "Durnell" beim US Supreme Court beantragt. Der
Agrarchemie- und Pharmakonzern hatte einen solchen Schritt angekündigt, allein
der Zeitpunkt war unklar. Zunächst musste ein aus Sicht des Unternehmens
geeigneter Fall gefunden werden. Die Leverkusener hoffen auf ein Grundsatzurteil
der Richter, sollten diese sich der Sache annehmen. Ein für Bayer positives
Urteil könnte die Rechtsstreitigkeiten weitgehend eindämmen, so die Hoffnung.

Hintergrund sind widersprüchliche Urteile von Bundesberufungsgerichten im
Streit um angebliche Krebsrisiken durch glyphosathaltige Unkrautvernichter.
Dabei steht die grundsätzliche Frage im Raum, ob das US-Bundesrecht zu
Warnhinweisen beim Verkauf von Unkrautvernichtern über dem Recht von
Bundesstaaten steht. Denn aus Sicht der US-Umweltbehörde EPA birgt Glyphosat
keine Gesundheitsrisiken, wenn es entsprechend der Vorschriften angewendet wird.
Die EPA hatte das Produktlabel entsprechend ohne Warnung genehmigt.

Beim Gang vor den US Supreme Court verweist Bayer auf ein Urteil eines
Bundesberufungsgerichts zum Fall "Schaffner". Die Richter waren darin einstimmig
zu dem Schluss gekommen, dass das Bundesgesetz eine Klage wegen angeblich
fehlender Warnung ausschließt. Es hatte also pro Bayer entschieden.

Im Fall "Durnell" basiere das Urteil der Geschworenen gegen Bayer aus dem
Jahr 2023 hingegen nur auf der Annahme, dass das Gesetz im US-Bundesstaat
Missouri eine Krebswarnung bei Glyphosat vorschreibe. "Das ist aber genau die
Warnung, die die EPA ablehnt", so Bayer. "Das Produktlabel kann daher nicht ohne
Genehmigung der EPA geändert werden." Bayer war in Berufung gegangen, hatte aber
verloren. Anschließend beantragte der Konzern die Prüfung durch den Missouri
Supreme Court. Diese wurde am 1. April 2025 abgelehnt. Dadurch wurde für Bayer
der Weg frei, sich an den US Supreme Court zu wenden.

Wann sich die Richter der Sache annehmen und ob sie es überhaupt tun, ist
aber erst einmal unklar. Bayer dürfte hoffen, dass noch vor der Sommerpause,
also bis Ende Juni, entschieden wird, ob der Fall angenommen wird. Sollte das
passieren, wäre ein Urteil bis zur Sommerpause 2026 denkbar.

Die Probleme rund um den glyphosathaltigen Unkrautvernichter Roundup hatte
Bayer sich 2018 mit der über 60 Milliarden Dollar teuren Übernahme des
US-Agrarchemiekonzerns Monsanto ins Haus geholt. Im selben Jahr folgte ein
erstes Urteil gegen das Dax-Unternehmen . Dies setzte in den USA
eine Klagewelle in Gang, die den Konzern schon viele Milliarden gekostet hat,
unter anderem für Vergleiche mit Klägern.

Zehntausende Fälle sind gleichwohl noch offen: Stand 31. Januar 2025 wurden
von insgesamt circa 181.000 angemeldeten Ansprüchen in der Causa Glyphosat rund
114.000 per Vergleich beigelegt, oder sie erfüllen aus verschiedenen Gründen
nicht die Vergleichskriterien.

Neben dem schon länger geplanten Gang vor das höchste US-Gericht hatte Bayer
vor einige Zeit schon die Lobbyarbeit in US-Bundesstaaten mit Blick auf
Gesetzesänderungen intensiviert. Im Kern geht es hier ebenfalls um die Debatte,
ob Bundesrecht zu Warnhinweisen beim Verkauf solcher Unkrautvernichter über dem
Recht von Bundesstaaten steht./mis/stw/he

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