BERLIN (dpa-AFX) - Das Bundeskabinett hat nach Angaben aus Regierungskreisen
eine Verlängerung der Mietpreisbremse bis Ende 2029 beschlossen. Damit soll
verhindert werden, dass dieses Instrument für den Mieterschutz nach dem 31.
Dezember 2025 nicht mehr zur Verfügung steht. Bislang sieht es allerdings nicht
so aus, als würde der am Mittwoch beschlossene Gesetzentwurf im Bundestag eine
Mehrheit finden.
Die FDP will nach eigenen Angaben nicht mitmachen. Die Union möchte sich
erst nach der für den 23. Februar geplanten Neuwahl mit der Frage beschäftigen,
in welcher Form eine Neufassung der Mietpreisbremse für eine Übergangszeit noch
sinnvoll ist.
Dort, wo die 2015 eingeführte Mietpreisbremse gilt, darf die Miete bei der
Wiedervermietung von Bestandswohnungen höchstens auf das Niveau der ortsüblichen
Vergleichsmiete zuzüglich zehn Prozent erhöht werden. Die Landesregierungen
werden durch das Gesetz ermächtigt, Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten
auszuweisen, in denen die Mietpreisbindung gilt. Neubauten ab dem 1. Oktober
2014 sind jedoch von der Mietpreisbindung ausgenommen, ebenso wie die erste
Vermietung einer Wohnung nach einer umfassenden Modernisierung. Der Entwurf, den
das Kabinett jetzt beschlossen hat, sieht hier eine Änderung vor. Künftig soll
die Ausnahmeregelung nur noch für Wohnungen gelten, die nach dem 1. Oktober 2019
erstmals genutzt und vermietet werden.
Ein Fall für das Bundesverfassungsgericht?
Der Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft, Axel Gedaschko,
hält den nun verabschiedeten Entwurf für verfassungswidrig. Er sagt: "Anders als
noch der Referentenentwurf des früheren Bundesjustizministers Marco Buschmann
wird der Entwurf des Bundeskabinetts keinen Bestand vor dem
Bundesverfassungsgericht haben." Er begründete dies mit der beabsichtigten
Verlängerung bis 2029 anstatt, wie vorher vorgesehen, bis Ende 2028, die
Verschiebung der Ausnahmen für den Neubau um fünf Jahre sowie das Absehen von
der von Buschmann (FDP) verlangten erhöhten Anforderungen an die Begründung,
dass es sich um angespannte Wohnungsmärkte handelt.
"Die hohen Mieten in den Städten sind ein großes Problem für Mieterinnen und
Mieter", sagte der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Günter Krings
(CDU). Im Falle einer Regierungsbeteiligung nach der Wahl wolle die Union daher
"alles daransetzen, eine Ausweitung des Wohnungsangebotes zu erreichen, aber
auch zügig prüfen, in welcher Form eine Neufassung der Mietpreisbremse für eine
Übergangszeit sinnvoll ist". Da die geltende Mietpreisbremse erst Ende 2025
auslaufe, habe ein neu gewählter Bundestag noch ausreichend Zeit, darüber zu
entscheiden.
Die Entwicklungen bei den Mieten seien "dramatisch", sagt Bernhard Daldrup
(SPD). Daher appelliere er an die Union, "die Mieterinnen und Mieter im Land
nicht im Regen stehen" zu lassen. Der Deutsche Mieterbund (DMB) forderte die
Fraktionen des Bundestages zur Zustimmung auf.
Bundesjustizminister Volker Wissing (parteilos) sagte, Mieter und Vermieter
bräuchten möglichst bald Planungssicherheit, wie es mit der Mietpreisbremse
weitergeht. "Ich halte eine Verlängerung bis 2029 für richtig", sagt der frühere
FDP-Politiker. Seine frühere Partei hält dagegen. "Weitere Verschärfungen im
Mietrecht wären Gift für dringend benötigte Investitionen in den Wohnungsbau und
würden den Mangel weiter verschärfen", sagte der wohnungspolitische Sprecher der
FDP-Fraktion, Daniel Föst./abc/DP/mis